Branchenmeldungen 06.04.2016
Volle Wertschöpfung: Endodontie richtig abrechnen
Das Wissen um die korrekte Abrechnung in der Endodontie muss mit dem immer stärker ausgeprägten Expertentum der Zahnärzte und den hochwertigen Therapien mithalten. Da wird jede Abrechnung zur Herausforderung! Ein Endodontie Abrechnungsleitfaden bietet hier kompetente Unterstützung.
Als am 01. Januar 2012 die neue GOZ 2012 in Kraft trat, wurden zahlreiche Gebührenpositionen an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst – nicht so im Fachgebiet Endodontie. Das Team der endodontologischen Fachpraxis befindet sich also in einem steten Lernprozess, um aktuell und korrekt abrechnen zu können. Es stellen sich so viele Fragen: Welche Bedingungen müssen gemäß den BEMA-Richtlinien B III9 und 9.1 erfüllt sein, um die Behandlung über die gesetzliche Krankenkasse laufen zu lassen? Was gilt es bei der Vereinbarung einer Zusatzleistung mit einem GKV-Patienten zu beachten? Welche Berechnungsfähigkeiten bestehen beim GKV- bzw. PKV-Patienten z.B. bei der Trepanation, Wurzelkanalaufbereitung, elektrometrischen Längenbestimmung, Wurzelfüllung oder adhäsiven Befestigung? Und wie steht es um Spezialfälle, wenn z.B. eine Wurzelkanalfüllung oder ein abgebrochenes Wurzelkanalinstrument entfernt werden muss?
Unterstützung im Abrechnungsalltag
Um die endodontischen Leistungen voll ausschöpfen zu können, brauchen moderne Zahnarztpraxen heute stete Beratung und solide Unterstützung. Eine wunderbare Hilfestellung ist der „Abrechnungsleitfaden Endodontie“, den Komet in Zusammenarbeit mit dem Abrechnungsspezialisten PRAXIS PLAN® erstellt hat. Stets zur Hand, wird hier auf 30 Seiten kurz und prägnant in Text und Tabellen Klarheit zum Thema verschafft. Eine klasse Basis, um volle Wertschöpfung aus der endodontischen Behandlung zu ziehen.
Der Abrechnungsleitfaden erklärt nicht nur die einzelnen Richtlinien mit ihren Feinheiten, sondern gibt anhand von konkreten Fallbeispielen auch Aufschluss über die Unterschiede und Übereinstimmungen der Abrechnung bei GKV- und PKV-Patienten.
Beispiel Wurzelkanalaufbereitung
Während bei gesetzlich Krankenversicherten nach BEMA-Nr. 32 die Wurzelkanalaufbereitung nur einmal je Kanal, unabhängig von der Länge des Kanals und Anzahl der benötigten Sitzungen, abgerechnet werden kann, lässt die GOZ-Nr. 2410 für dieselbe Behandlung bei PKV-Patienten die Abrechnung je Kanal und je Sitzung, auch in mehreren Sitzungen, zu.
Im Rahmen der GKV-Behandlung können die Instrumente zur Wurzelkanalaufbereitung nicht berechnet werden. Bei der PKV-Behandlung sind einmal verwendete Nickel-Titan-Instrumente zur Aufbereitung gesondert berechnungsfähig.
Dies ist nur ein Beispiel für die umfangreiche Übersicht des Endodontie Abrechnungsleitfadens. Komet steht dem zahnärztlichen Team darüber hinaus auch persönlich zur Seite: Fachberater wurden speziell für die Endodontie ausgebildet, um bundesweit Endo-Einsteiger, -Fortgeschrittene, Umsteiger und Spezialisten zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere die Einführung in die Endowelt von Komet – vom Anlegen der Zugangskavität, über den Opener, PathGlider, die Feilensysteme F6 SkyTaper und F360 bis hin zur postendodontischen Versorgung.
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