Branchenmeldungen 15.05.2014

Vorausgefüllte Steuererklärung ist nicht immer fertig

Vorausgefüllte Steuererklärung ist nicht immer fertig

Foto: © Gina Sanders - Fotolia.com

Seit Januar gibt es die vorausgefüllte Steuererklärung. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern hin. Alle Steuerdaten, die dem Finanzamt bekannt sind, können dabei online abgerufen werden. Wichtig zu beachten: Die vorausgefüllte Steuererklärung ist nicht in jedem Fall vollständig. Denn individuell absetzbare Beiträge werden dabei in der Regel nicht berücksichtigt.

Derzeit stehen folgende Daten zum Abruf bereit: Name, Adresse, Geburtsdatum, Religion und Bankverbindung, Lohnsteuerbescheinigungen des Arbeitgebers sowie Rentenbezugsmitteilungen. Außerdem werden Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen und Daten zu Vorsorgeaufwendungen, zum Beispiel Riester- oder Rürup-Verträge automatisch abgerufen. Angaben zu Werbungskosten, einzelne Sonderausgaben oder auch außergewöhnliche Belastungen müssen nach wie vor selbst ermittelt und in die Steuererklärung übernommen werden.

Quelle: dpa

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