Branchenmeldungen 13.08.2012

Zahnärztlicher Kinderpass für Neugeborene

Zahnärztlicher Kinderpass für Neugeborene

Foto: © Wladimir Wetzel - Fotolia.com

Landeszahnärztekammer will Zahnprophylaxe bei Kleinkindern verbessern

Eltern von Neuge­borenen in Thüringen erhalten künftig unmittelbar nach der Geburt einen zahn­ärztlichen Kinderpass für ihre Babys. Der Pass dokumentiert alle Zahnarztbesuche, zahnmedizinische Behandlungen und Prophylaxe-Maßnahmen bis zum 12. Lebensjahr eines Kindes und wird gemein­sam mit dem „U-Heft“ für kinderärztliche Vorsorgeuntersuchungen ausgegeben. Er wurde von der Landeszahnärztekammer Thüringen, der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege und dem Universitäts­klinikum Jena entwickelt. Ziel ist es, mit­hilfe des zahnärztlichen Kinderpasses die Mundgesundheit der thüringer Kinder zu verbessern und vor allem die Kleinkinder rechtzeitig mit Prophylaxeangeboten zu erreichen.

Am Freitag übergab Sozialministerin Heike Taubert (SPD) im Helios-Klinikum Erfurt den ersten Zahnärztlichen Kinderpass an junge Eltern. Der Pass, der zudem praktische Tipps zu Mundpflege und Ernährung gibt, soll über die Geburtskliniken, Geburtshäuser und Hebammen flächendeckend verteilt werden. Die Vor­gängerversion des Passes war bislang nur über die Zahnarztpraxen in Thüringen erhältlich oder wurde im Zuge der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe der LAG Jugendzahnpflege in Kindertagesstätten aus­gegeben. «Vor allem Kinder unter zwei Jahren ließen sich auf diesem Weg jedoch nicht flächendeckend erreichen», sagte Dr. Andreas Wagner, Präsident der Landeszahnärztekammer Thüringen.

Defizite in der Zahngesundheit bei Kleinkindern machen Zahnmedizinern seit Jahren Sorgen. In Thü­ringen hat mehr als ein Drittel der zwei- bis sechs­jährigen Kinder bereits Karieserfahrung. Hauptur­sachen sind falsche Ernährung und zu spät einset­zende regelmäßige Zahnhygiene. Bei Kleinkindern sollte das regelmäßige Zähneputzen bereits nach dem Durchbruch des ersten Milchzahns beginnen sowie frühzeitig die Entwöhnung von der Nuckelflasche erfolgen.

Quelle: Landeszahnärztekammer Thüringen

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