Branchenmeldungen 13.08.2012
Zahnärztlicher Kinderpass für Neugeborene
Landeszahnärztekammer will Zahnprophylaxe bei Kleinkindern verbessern
Eltern von Neugeborenen in Thüringen erhalten künftig unmittelbar nach der Geburt einen zahnärztlichen Kinderpass für ihre Babys. Der Pass dokumentiert alle Zahnarztbesuche, zahnmedizinische Behandlungen und Prophylaxe-Maßnahmen bis zum 12. Lebensjahr eines Kindes und wird gemeinsam mit dem „U-Heft“ für kinderärztliche Vorsorgeuntersuchungen ausgegeben. Er wurde von der Landeszahnärztekammer Thüringen, der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege und dem Universitätsklinikum Jena entwickelt. Ziel ist es, mithilfe des zahnärztlichen Kinderpasses die Mundgesundheit der thüringer Kinder zu verbessern und vor allem die Kleinkinder rechtzeitig mit Prophylaxeangeboten zu erreichen.
Am Freitag übergab Sozialministerin Heike Taubert (SPD) im Helios-Klinikum Erfurt den ersten Zahnärztlichen Kinderpass an junge Eltern. Der Pass, der zudem praktische Tipps zu Mundpflege und Ernährung gibt, soll über die Geburtskliniken, Geburtshäuser und Hebammen flächendeckend verteilt werden. Die Vorgängerversion des Passes war bislang nur über die Zahnarztpraxen in Thüringen erhältlich oder wurde im Zuge der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe der LAG Jugendzahnpflege in Kindertagesstätten ausgegeben. «Vor allem Kinder unter zwei Jahren ließen sich auf diesem Weg jedoch nicht flächendeckend erreichen», sagte Dr. Andreas Wagner, Präsident der Landeszahnärztekammer Thüringen.
Defizite in der Zahngesundheit bei Kleinkindern machen Zahnmedizinern seit Jahren Sorgen. In Thüringen hat mehr als ein Drittel der zwei- bis sechsjährigen Kinder bereits Karieserfahrung. Hauptursachen sind falsche Ernährung und zu spät einsetzende regelmäßige Zahnhygiene. Bei Kleinkindern sollte das regelmäßige Zähneputzen bereits nach dem Durchbruch des ersten Milchzahns beginnen sowie frühzeitig die Entwöhnung von der Nuckelflasche erfolgen.
Quelle: Landeszahnärztekammer Thüringen