Branchenmeldungen 30.05.2016
Lohngefüge im Vergleich: ZFA-Umfrage erhält große Aufmerksamkeit
Für 96 Prozent der Beteiligten ist ein bundesweit einheitlicher
Tarifvertrag für ZFA als Mindeststandard sehr wichtig bzw. wichtig
Die vor knapp vier Wochen gestartete Online-Umfrage des
Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. ist auf großes Interesse
gestoßen. Bereits am ersten Tag haben knapp 2.500 daran teilgenommen. Zum
Schluss summierte sich die Zahl auf insgesamt 3.535 Beteiligte. „Wir freuen uns über die große Resonanz“, erklärt Carmen Gandila,
Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. „Sie zeigt uns,
wie wichtig das Thema den Kolleginnen und Kollegen in den Zahnarztpraxen
ist.“
Die Teilnehmer/innen setzen sich zusammen aus 460 Auszubildenden zur
bzw. zum Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA), 2.147 ZFAs und 928
Praxismitarbeiter/innen, die eine Weiterqualifizierung auf den Gebieten
der zahnmedizinischen Prophylaxe, Verwaltungsassistenz, Fachassistenz
bzw. Dentalhygiene absolviert haben.
Danach gefragt, wie wichtig für sie ein bundesweit einheitlicher
Tarifvertrag für ZFA als Mindeststandard ist, antworteten 77 Prozent mit
„sehr wichtig“ und 19 Prozent mit „wichtig“. Damit erklärten lediglich
vier Prozent der Beteiligten, kein oder wenig Interesse an einem
Tarifvertrag zu haben, wobei der überwiegende Teil davon angab, über
Tarif bezahlt zu werden.
„Wir sehen das Interesse, die Rückmeldungen und vor allem dieses Votum
für Tarifverträge als eindeutige Aufforderung an die Arbeitgeber in den
Zahnarztpraxen, das Thema sehr ernst zu nehmen. Fachkräftemangel und
nicht ausreichend geeignete Bewerber/innen haben eine wichtige Ursache
darin, dass sich gute Schulabgänger/innen heute ihre Ausbildung
aussuchen können und nicht nur auf Ausbildungsvergütungen achten,
sondern auch auf berufliche wie finanzielle Perspektiven. Tarifverträge
sind dafür ein allgemein anerkannter Bezugspunkt. Wir fordern die
Verbände und Institutionen der Zahnärzteschaft deshalb auf, sich zu
Tarifverträgen zu positionieren. Schließlich haben sie damit ein
wichtiges Argument bei Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen in der
Hand. Gleichzeitig weisen wir die einzelnen Arbeitgeber/innen darauf
hin, dass sie bereits heute in den Arbeitsverträgen eine Tarifbindung an
den bestehenden Vertrag mit der AAZ vereinbaren können. Das schafft
eine Kalkulationsgrundlage und erhöht die Zufriedenheit der
Mitarbeiter/innen, die damit besser an den Betrieb gebunden werden“, so
Carmen Gandila weiter.
Weitere Informationen über die Ergebnisse der Umfrage folgen.
Quelle: Verband medizinischer Fachberufe e.V.