Abrechnung 11.08.2026
Aligner-Behandlung: Die Abrechnung im Fokus behalten
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Der Markt der Aligner-Anbieter ist groß und wächst weiterhin, auch die Digitalisierung schreitet in diesem Bereich rasant voran. Die Therapiemöglichkeiten bei der Aligner-Behandlung werden stetig erweitert. Es gibt nach wie vor Aligner-Schienensysteme, die im Fremdlabor hergestellt werden, aber auch Aligner-Schienen, die im Eigenlabor gefertigt werden. Zudem gibt es Aligner-Behandlungen, bei denen nicht nur das „Endprodukt Aligner-Schiene“, sondern auch „der gesamte Workflow“ digital im Eigenlabor durchgeführt wird. Diese Entwicklung zeigt, wohin die Reise geht – es bleibt auf jeden Fall spannend!
Durch die unterschiedlichen Systeme und Vorgehensweisen ergeben sich beim Behandler häufig zahlreiche Fragen bezüglich der Abrechnung: Ist die Wahl dieser Therapieform eine Kassen- oder Privatleistung? Mit welchen Gebührenpositionen erfolgt die Abrechnung und wie sieht die korrekte Abrechnung der Laborleistungen aus? Wird die Aligner-Behandlung von den Erstattungsstellen erstattet? Diesen Fragen unserer Kunden haben wir uns gestellt. Die umfassende Fachbroschüre ALIGNERAbrechnung liefert Antworten und dient als wertvoller Leitfaden. „Schritt für Schritt“ wird darin die angemessene und vollständige Aligner-Abrechnung erläutert. Viele interessierte Kunden entscheiden sich sogar für das zweistündige Webinar, worin live über die Aligner-Abrechnung gesprochen wird und die Fachbroschüre inklusive ist.
Nachfolgend werden einige Themenpunkte aufgegriffen, um den Blick zu erweitern:
Medizinische Notwendigkeit längst geklärt
Selbstverständlich handelt es sich bei der Behandlung mit Aligner-Schienen um ein medizinisch anerkanntes Verfahren. Das wurde bereits 2010 mit einer Stellungnahme der DGKFO geklärt. Seitdem hat sich die Behandlung mit Alignern etabliert. Trotzdem fordern zahlreiche Erstattungsstellen (wie private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen) nach wie vor einen Nachweis darüber, dass eine Aligner-Behandlung nicht teurer ist als eine Multibandbehandlung. Der Nachweis kann leicht erbracht werden.
Diverse Aligner-Anbieter auf dem Markt
Seit vielen Jahren bieten diverse Aligner-Anbieter ihre Aligner-Schienen im Fremdlabor an. Diese unterscheiden sich im Tragekonzept (die meisten Anbieter liefern eine Schiene pro Kiefer, die ca. eine bis zwei Wochen getragen wird), in der Preisstruktur und im Service. Dabei werden die Schienen für „verschiedene Behandlungsoptionen“ oder als „Pakete“ angeboten. Für die im Fremdlabor gefertigten Schienen werden häufig Rabattstaffelungen gewährt, die sich an der eingereichten Fallanzahl pro Jahr orientieren. Wichtig ist hier für die Praxis, dass die durch das Fremdlabor ausgestellte Rechnung „1:1“ an den Patienten weitergegeben wird.
Sorgfältige Planung und Erläuterung sind das A und O
Nach der Erstberatung sollte ein Termin zur Anfangsdiagnostik vereinbart werden – womöglich ist diese Maßnahme sogar für dieselbe Sitzung geplant. Wichtig ist hierbei, dass die Diagnostik und Planerstellung (vor der Leistungserbringung) in einem Kostenvoranschlag schriftlich vereinbart wird, damit Patienten wissen, worauf sie sich einlassen.
Nach der Durchführung und Auswertung der diagnostischen Maßnahmen erfolgt dann die Behandlungsplanung. Der Aligner-Behandlungsplan sollte dann mit dem Patienten und (bei minderjährigen Patienten) mit den Eltern vorab in Ruhe besprochen werden.
Den Patienten sollte dabei empfohlen werden, den Privatplan bei der Erstattungsstelle einzureichen und deren Feedback abzuwarten. Dadurch ist eine Kostenklärung vor dem Behandlungsbeginn möglich, die die Transparenz erhöht. Die Aligner-Behandlung sollte erst dann begonnen werden, wenn der Patient den Behandlungsplan unterschrieben hat.
Die Tücke liegt oft im Detail
Die Kenntnis über sämtliche Abrechnungspositionen ist zwingend erforderlich, damit die Aligner-Behandlung rentabel bleibt und die Behandler ihren wohlverdienten Umsatz vollständig berechnen.
Es gibt einige Abrechnungspositionen, von denen diverse Erstattungsstellen behaupten, sie seien nicht berechnungsfähig, obwohl sie einfach nur nicht erstattungsfähig oder nicht beihilfefähig sind. Daher ist die Kenntnis dieser wichtigen Begriffe mit ihren drei unterschiedlichen Rechtsgrundlagen das Basiswissen einer jeden Abrechnungskraft.
Zum Beispiel sind viele Erstattungsstellen und sogar Praxen der Meinung, die Attachments seien nicht berechnungsfähig. Dem ist aber nicht so, denn sie sind definitiv nach GOZ 6100 analog berechnungsfähig. Hier wird oft wohlverdienter Umsatz verschenkt, wenn man dies einfach so hinnimmt! Diesen Ablehnungen kann mit einschlägigen Berechnungsbeweisen begegnet werden.
Wirtschaftlichkeit der Aligner-Behandlung
Es sollte bei der Anfertigung der Aligner-Schienen Wert auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Beauftragung eines Fremdlabors und der Herstellung im Eigenlabor gelegt werden. Die Rentabilität kann erhöht werden, in dem sich die Praxisinhaber dafür entscheiden, die Aligner-Schienen für kleine (und ggf. mittlere) Fälle im Eigenlabor zu fertigen. Das ergibt Sinn.
Eine vollständige Honorar- und Laborabrechnung sollte bei der Aligner-Behandlung stets im Fokus stehen. Wir bieten zu diesem Thema diverse Hilfestellungen in Form einer umfangreichen Fachbroschüre und einem zweistündigen Webinar an. Auch eine individuelle Beratung, in der zu dem individuellen Behandlungskonzept der Praxis gemeinsam die Abrechnung erarbeitet wird, kann vereinbart werden. Im Vordergrund steht dabei immer eine transparente, faire und wirtschaftliche Abrechnung. Mit den genannten Werkzeugen ist die Umsetzung ein Kinderspiel.
Weitere Autoren: Jana Christlbauer und Nadine Gippner