Abrechnung 14.02.2014
Die Leistungsabrechnung in der Implantologie
Das 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz verpflichtet Zahnärzte zur genauen Aufklärung und Dokumentation. Gerade im Bereich der Implantologie sollten Zahnärzte beachten, dass sie ihre Patienten umfassend über Behandlungsrisiken, Kosten, Diagnosen und Therapien informieren.
Auch der OP-Verlauf, Vor- und Nachbehandlungen inklusive Behandlungszeiten müssen sorgfältig dokumentiert werden. Dies dient nicht nur der Beweiserbringung im Falle einer Auseinandersetzung, sondern erleichtert auch die Rechnungsstellung, da das Honorar auf Basis des individuell ermittelten Stundensatzes angesetzt werden kann.
Folgende Formulare sollten vor der Behandlung unterschrieben werden:
- Aufklärung über Therapiealternativen und Kosten
- Vereinbarung einer Privatbehandlung nach § 4 Abs. 5 BMV-Z bzw. § 7 Abs. 7 EKVZ (beim gesetzlich versicherten Patienten)
- Abweichende Vereinbarung gemäß § 2 Abs. 1 und 2 GOZ
- Verlangensleistung gemäß § 2 Abs. 3 GOZ
- Einverständniserklärung zur OP
Auch nach Einführung der GOZ 2012 sind viele Leistungen im Zusammenhang mit der Implantation nicht erfasst und können daher analog nach § 6 Abs. 1 GOZ berechnet werden. Selbstständige zahnärztliche Leistungen, die in das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind, können entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses dieser Verordnung berechnet werden. Welche Gebührenziffer für die analoge Berechnung herangezogen wird, liegt im Ermessen des Behandlers.
In der nachfolgenden Aufstellung finden Sie einige Beispiele für Leistungen, die analog angesetzt werden können:
- Zahnärztlicher Aufwand im Zusammenhang mit der Herstellung der Röntgenmessschablone
- Zahnärztlicher Aufwand im Zusammenhang mit der Herstellung einer Schablone nach den GOZ-Ziffern 9003 und 9005
- Abnahme und Wiederbefestigen von Aufbauelementen zum Zwecke der Reinigung (nach rekonstruktiver Phase)
- Entfernung von frakturierten Sekundärteilen
- Periotest
- Full-Mouth-Therapy
- Intraorales diagnostisches Foto
- Auffüllen knöcherner Defekte ohne parodontale Beteiligung mit Knochenersatzmaterial
- Keimreduktion bei Periimplantitisbehandlung mittels Laser
- „Socket preservation“ je Zahnalveole oder Defekt nach Entfernung eines Implantates
- Dekontamination von Implantatoberflächen mittels Laser
- PRGF-Technik
- PRG-Technik
- Resonanzfrequenzanalyse an Implantaten
- Wiedereingliedern oder Festziehen eines gelösten Gingivaformers
Fazit
Die Implantatbehandlung ist sehr aufwendig. Da die Kosten vom individuellen Schwierigkeitsgrad abhängen, sollte der Patient umfassend über den finanziellen Umfang aufgeklärt werden. Zur Kalkulation des zahnärztlichen Honorars, auf Basis des individuellen Stundensatzes, sollten die Analogleistungen Berücksichtigung finden.