Abrechnung 10.11.2025
DZR Blaue Ecke: So gelingt die korrekte Abrechnung der GOZ 2260
• GKV Niveau liegt bei dem 4,29 -fachen Faktor!
Die GOZ 2260 Provisorium im direkten Verfahren ohne Abformung, je Zahn oder Implantat, einschließlich Entfernung wird im Bundesdurchschnitt (Jan. 24 – Dez. 24) mit dem 2,7-fachen Faktor abgerechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen muss mit dem 4,29-fachen Faktor abgerechnet werden.
Facing (Versiegelung mittels Adhäsiv) bei Schmelzerosionen oder Schmelzfehlbildungen ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistung im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag i. H. 46,53 Euro honoriert.
Quellen: DZR HonorarBenchmark BEMA Punktwert: 1,2702 €