Abrechnung 13.10.2025

DZR Blaue Ecke: die richtige Abrechnung der GOZ 2030

DZR – GOZ 2030: Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten (z. B. Separieren, Beseitigen störenden Zahnfleischs, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung), je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich wird im Bundesdurchschnitt mit dem 2,7-fachen Faktor abgerechnet.

DZR Blaue Ecke: die richtige Abrechnung der GOZ 2030

Foto: DZR

  • GKV Niveau liegt bei dem 3,47-fachen Faktor!

Die GOZ 2030 Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten (z. B. Separieren, Beseitigen störenden Zahnfleischs, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung), je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich wird im Bundesdurchschnitt (Jan. 24 – Dez. 24) mit dem 2,7-fachen Faktor abgerechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen muss mit dem 3,47-fachen Faktor abgerechnet werden.

Einbringung von Farbindikatoren zur Darstellung von Kanaleingängen und Rissen (z. B. Canal Detector ®) ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistung im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag i. H. 16,99 Euro honoriert.

Quellen: DZR HonorarBenchmark                                            BEMA Punktwert: 1,2702 €

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