Businessnews 15.02.2016
Zahnärzte vergeben Innovationspreis 2015 an DAC UNIVERSAL
Der erste Platz des Innovationspreises 2015 in der Kategorie „Geräte und Einrichtungen“ geht an den Kombinationsautoklav DAC UNIVERSAL von Sirona. Bereits zum sechsten Mal wurden mit dieser Auszeichnung die besten Innovationen der Zahnindustrie prämiert.
Zahnarztpraxen müssen hohe Anforderungen an die Hygiene erfüllen, die der Gesetzgeber definiert und die die Öffentlichkeit verlangt. Entsprechend stark steht die Aufbereitung der zahnmedizinischen Instrumente im Fokus der Zahnärzte. Den DAC UNIVERSAL haben nun knapp 19 Prozent der Teilnehmenden zu einem der innovativsten Geräte auf dem Dentalmarkt gekürt. Der von Pluradent und der Fachzeitung DZW ausgelobte Innovationspreis wird bereits zum sechsten Mal in Folge verliehen. Dabei konnten die Teilnehmer über insgesamt 20 auf der IDS 2015 erstmals präsentierte Produkte in den Kategorien „Materialien und Instrumente“ sowie „Geräte und Einrichtungen“ abstimmen. Der DAC UNIVERSAL von Sirona belegte mit Abstand den Spitzenplatz in der Kategorie „Geräte und Einrichtungen“. Das Fachpublikum lobte besonders das breite Anforderungsprofil des Kombinationsautoklavs, der mit dem neuen FLEX-Deckel die Hygienelücke bei der maschinellen Aufbereitung endgültig schließt.
Damit können nun auch Ultraschallspitzen, -handstücke und Düsen der Multifunktionsspritze (zum Beispiel für SPRAYVIT) innen und außen gereinigt und thermisch desinfiziert werden. Mit dem STANDARD-Deckel lassen sich bis zu sechs unverpackte Übertragungsinstrumente reinigen, pflegen und sterilisieren oder mit dem BASKET-Deckel massive Instrumente wie Sonden, Spiegel oder Küretten aufbereiten. Die Ultraschallspitzen werden gemeinsam mit dem dazugehörigen Drehmomentschlüssel aufbereitet und durchlaufen dabei einen geschlossenen und vollautomatischen Hygienekreislauf. Nach Abschluss des Zyklus können alle wichtigen Parameter der Aufbereitung und eine Bestätigung des erfolgreich abgelaufenen Programms voll automatisch über eine externe Software dokumentiert werden. Damit können Zahnärzte gemäß den Hygienevorschriften rechtssicher belegen, dass die Medizinprodukte ordnungsgemäß aufbereitet wurden.
Quelle: Sirona