Praxishygiene 04.01.2012
Sicherheit dank digitaler Hygienedokumentation
Seit Juli 2011 ist das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft getreten. Darin werden auch die Zahnärzte explizit in die Pflicht genommen, sich am Kampf gegen nosokomiale Infektionen zu beteiligen. Wichtig ist, dass die Einhaltung des Stands der medizinischen Wissenschaft auf diesem Gebiet nach §23 Abs. 3 IfSG vermutet wird, wenn die veröffentlichten Empfehlungen von ART-Kommission und KRINKO vom Robert Koch-Institut beachtet worden sind. Anders ausgedrückt: Wer sich nicht an die Empfehlungen hält oder diese nicht nachweisen kann, bekommt bei Hygienekontrollen oder im Haftungsfall ernsthafte Probleme.
Der notwendige Nachweis kann durch den gezielten Einsatz einer Dokumentationssoftware erfolgen. SegoSoft nimmt ihrem Praxisteam die zeitaufwendige Arbeit für die Sicherung, Verwaltung und Archivierung der Hygienedokumentation ab. Beim Einrichten der Software werden einmalig RKI-konforme Checklisten speziell auf die Bedürfnisse Ihrer Praxis ausgearbeitet. Diese Checklisten werden bei der Freigabeentscheidung der Instrumentenaufbereitung in Sekunden von Ihrem autorisierten Personal über ein Dialogfeld bearbeitet.
Rechtssichere Hygienedokumente
SegoSoft registriert selbsttätig den Beginn eines Aufbereitungsprogramms, sobald ein Aufbereitungsgerät gestartet wird. Die chargenbezogenen Prozess- und Gerätedaten werden so automatisch manipulationsgeschützt aufgezeichnet. Wird das Programmende erreicht, wird der Benutzer über ein aufpoppendes Dialogfenster aufgefordert, die Instrumentenfreigabe für die abgeschlossene Aufbereitung zu bearbeiten. Nach der Freigabeentscheidung werden die Hygienedokumente mit der fortgeschrittenen digitalen Signatur der bearbeitenden Person versehen, automatisch in das für die Langzeitarchivierung geeignete PDF-Format umgewandelt und digital archiviert. Diese Signatur gilt im Sinne des deutschen Signaturgesetzes (§2 Nr. 2 SigG) als „elektronischer Echtheitsnachweis“. Somit ist diese Hygienedokumentation als Beweismittel für die Echtheit der Dokumente vor Ge-richt zulässig (ZPO), §86 Strafprozessordnung (StPO), §96 Abs. 1 Ver-waltungsgerichtsordnung (VwGO). Mithilfe von SegoSoft ist es möglich, dass alle am Aufbereitungszyklus beteiligten Geräte (z.B. Thermodesinfektor, Steri-lisator und Siegelgerät), die relevante Prozessdaten produzieren, über eine einheitliche Benutzeroberfläche bearbeitet werden.
Schnelle Instrumentenkennzeichnung
Mit dem Zusatz SegoLabel können direkt nach der Instrumentenfreigabe aus dem SegoSoft Freigabedialog Barcode Etiketten ausgedruckt werden. Sämtliche wichtige Daten, wie der Gerätename, die Seriennummer, das Aufbereitungsdatum, das Haltbarkeitsdatum, die Chargennummer und die freigebende Person werden automatisch auf ein Aufklebeetikett übertragen. Der Benutzer ist so in der Lage, die geforderte Kennzeichnung der freigegebenen und verpackten Instrumente mit in beliebiger Anzahl gedruckter Etiketten durchzuführen.
Chargenzuordnung zur digitalen Patientenakte
SegoSoft-Anwender haben die Möglichkeit mit der neuen Erweiterung SegoAssign die rechtssicheren Hygienedokumente einer Aufbereitungscharge direkt dem Patienten zuzuordnen. SegoAssign integriert sich über die standardisierte VDDS-Media-Schnittstelle ihres Praxismanagement- und Patientenverwaltungssystemes. Die Zuweisung zum Patienten erfolgt schnell und einfach von jedem beliebigen Arbeitsplatz aus. Allein über das Öffnen der SegoAssign-Eingabemaske in der Behandlungsakte werden die Patienten- und Behandlungsdaten automatisch übernommen. Mittels eines Scanners werden die Informationen der Charge von den Barcode-Etiketten erfasst und dem zu behandelnden Patienten zugewiesen. Durch die direkte Verfügbarkeit von SegoAssign innerhalb der digitalen Patienten- und Behandlungsakte ist der Benutzer jederzeit imstande, die am betreffenden Patienten eingesetzten Sterilisationschargen nachzuvollziehen.
Beteiligungs-GmbH
Wolfgang Spang
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