Qualitätsmanagement 06.12.2011
Einführung QM- und Hygienemanagement: Förderung jetzt noch beantragen
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Zahnarztpraxen können noch bis zum 31.12.2011 nennenswerte Fördermittel für die Einführung eines QM- und/oder Hygienemanagementsystems in ihrer Praxisorganisation erhalten. Das Verfahren zur Beantragung dieser Fördermittel, die vom Bund und vom Europäischen Sozialfond zur Verfügung gestellt werden, ist ein einfaches. Hatten Sie noch keine ausreichende Zeit zur Einführung der gesetzlich geforderten Systeme oder haben Sie noch nicht das richtige System gefunden, dann sollten Sie unbedingt weiterlesen.
Es wird sicherlich für Ihre Praxis keine Hürde sein zu bescheinigen, dass Sie nicht mehr als 50 Mio. Umsatz pro Jahr oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro erzielen und nicht mehr als 250 Mitarbeiterinnen beschäftigen. Eine Hürde kann aber sein, wenn Ihr Berater nicht bescheinigen kann, dass er mehr als 50 Prozent aus der entgeltlichen Unternehmensberatung bzw. Schulung jährlich erzielt. Denn das ist die Voraussetzung für die Beantragung der lukrativen Fördermittel. Die Erstellung des notwendigen Beratungsberichtes und das Zusammentragen der wichtigsten Managementunterlagen erledigt Ihr Berater für Sie. Ihre Aufgabe ist es, die Fördermittel per Internet zu beantragen – ganz einfach und in weniger als fünf Minuten erledigt – und einen Beleg des beglichenen Beratungshonorars an Ihren Berater zu senden. Jetzt noch etwas Geduld und Sie erhalten zwischen 50 und 75 Prozent der bezahlten Honorarrechnung erstattet.
Wie hoch sind die Fördermittel für meine Praxis?
Entscheidend ist, an welchem örtlichen Standort sich Ihre Praxis befindet. Es ergeben sich für Ihre Praxis die nachfolgenden Möglichkeiten:
– 50 Prozent der Beratungskosten (Zuschusshöhe maximal 1.500 Euro) für Unternehmen in den alten Bundesländern einschließlich Berlin
– 75 Prozent der Beratungskosten (Zuschusshöhe maximal 1.500 Euro) für Unternehmen in den neuen Bundesländern einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg
Je Praxis können bis zum 31.12.2011 mehrere thematisch voneinander getrennte Beratungen, wie z.B. die Einführung eines Qualitäts- und eines Hygienemanagements, bezuschusst werden.
Was ist das Ziel der Förderung?
Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe soll durch einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung, zum Beispiel zur Einführung eines Qualitäts- oder Hygienemanagements, ein Anreiz gegeben werden, externes Know-how in Anspruch zu nehmen. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Beratungsförderung. Die Zuschüsse werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bewilligt und ausgezahlt.