Recht 10.01.2022
Betriebsferien vs. individueller Urlaub – was ist rechtens?
Rechtsanwalt Kevin Wilke klärt auf
Was darf die Praxisleitung vorschreiben und wie ist das mit dem (Mindest-)Urlaubsanspruch des Praxisteams vereinbar? Rechtanwalt Kevin Wilke wirft einen Blick in das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).
Wie hoch ist der individuelle Urlaubsanspruch?
Der § 3 BUrlG definiert den gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Tagen. Zu beachten ist, dass der Gesetzgeber von einer 6-Tage-Woche ausgeht, entsprechend sind jährlich vier Wochen Mindesturlaub vorgeschrieben. Der individuelle Urlaubsanspruch kann demnach mit folgender Berechnung ermittelt werden: Wochenarbeitstage x 4.
Welche Regeln gelten für Arbeitgeber*innen im Rahmen von Betriebsferien?
Grundsätzlich gilt, dass Arbeitgeber*innen unter Berücksichtigung der Wünsche von Arbeitnehmer*innen Urlaub gewähren, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, vgl. § 7 BUrlG). Urlaub einseitig anordnen können Arbeitgeber*innen regelmäßig dann, wenn es im Arbeitsvertrag geregelt ist oder dringende betriebliche Belange gegeben sind. Diese werden beispielsweise bei allein praktizierenden Ärzt*innen angenommen, wenn sie in den Urlaub gehen und den Arbeitnehmer*innen keine Arbeit anbieten können. Den Arbeitnehmer*innen muss aber ausreichend Vorlauf (keine gesetzliche Vorgabe) gewährt werden. Zudem können bereits gewährte Individualurlaube nicht mehr gestrichen werden. Wird in diesem Fall der Gesamtjahresurlaub überschritten, geht das zulasten der Arbeitgeber*innen. Eine Verrechnung mit Urlaubsanspruch aus dem Folgejahr ist unzulässig.
Kontakt
Kevin Wilke RECHTSANWALT
Holbeinstraße 29
04229 Leipzig
Tel.: +49 341 3366685
Fax: +49 341 33 666 87
Mail: rechtsanwalt@wilke-leipzig.de
Dieser Beitrag ist in der Zahnärztlichen Assistenz erschienen.