Recht 15.07.2014

Privates Surfen im Job kann Abmahnung provozieren

Privates Surfen im Job kann Abmahnung provozieren

Foto: © Wrangler - Fotolia.com

Wer im Job das Netz für private Zwecke nutzt, obwohl der Chef das verboten hat, muss mit einer Abmahnung rechnen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Im Einzelfall kann sogar eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Ob am Arbeitsplatz zum Beispiel private E-Mails gelesen werden dürfen, ist oft je nach Betrieb unterschiedlich geregelt. Wer Zweifel hat, sollte sich bei seinem Vorgesetzten informieren. Auch der Betriebsrat kann dazu Informationen geben.

Quelle: dpa

 

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