Recht 20.08.2014

Tricksen bei der Arbeitszeiterfassung ist Betrug

Tricksen bei der Arbeitszeiterfassung ist Betrug

Foto: © kantver - Fotolia.com

Arbeitnehmer müssen bei der Zeiterfassung mit Stempelkarte oder Chip sehr genau und ehrlich sein. Denn wer sich zum Beispiel einstempelt, aber erst noch frühstücken geht, gaukelt seinem Arbeitgeber nur vor, dass er arbeitet. Und das ist Arbeitszeitbetrug.

„Wer betrügt, fliegt“ – so lautet die Konsequenz, erklärt Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg und Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins. Schummlern droht die Kündigung – unter Umständen sogar ohne vorherige Abmahnung.

Das kann auch für nicht dokumentierte Pausen gelten: Ist betrieblich geregelt, sich für Pausen auszustempeln, gelte das auch für die kurze Zigarettenpause, erklärt Eckert. „Grundsätzlich ist es so, dass Pause Pause ist.“ Ob währenddessen nun geraucht, Zeitung gelesen oder gegessen werde, sei egal.

Quelle: dpa

 

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