Personalmanagement 11.07.2014
Nebenjob besser mit Hauptarbeitgeber absprechen
Beschäftigte sprechen einen Zweitjob besser mit ihrem Hauptarbeitgeber ab. Denn der darf Angestellten unter Umständen verbieten, einen Nebenjob auszuüben.
Das gilt zum Beispiel, wenn die Nebentätigkeit sich womöglich negativ auf die Haupttätigkeit auswirkt, etwa weil ein hohes Verletzungs- oder Krankheitsrisiko besteht, erklärt der Arbeitsrechtler Michael Eckert aus Heidelberg, der Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins ist. Ein zweites Ausschlusskriterium ist eine Tätigkeit bei einem Wettbewerber. So darf der Arbeitgeber einen Nebenjob bei der Konkurrenz untersagen.
„Die gesetzlich zugelassene Arbeitszeit von zehn Stunden pro Tag darf nicht überschritten werden“, fügt Eckert eine weitere Bedingung hinzu. Außerdem müssen Arbeitnehmer die Erholungszeit einhalten: Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens elf Stunden liegen. Und auch während des gesetzlichen Mindesturlaubs sind Nebenjobs tabu.
Immer mehr Menschen in Deutschland haben einen Zweitjob. So hat die Zahl einen neuen Rekordwert erreicht: Im vergangenen Jahr hatten laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erstmals mehr als drei Millionen Menschen einen Nebenjob zusätzlich zu ihrer Haupttätigkeit.
Quelle: dpa