Recht 18.11.2022

Webseiten: Abmahnwelle wegen der Nutzung von Google Fonts

Webseiten: Abmahnwelle wegen der Nutzung von Google Fonts

Foto: Christian-P. Worring – stock.adobe.com

Bei Handwerkskammern wie auch Anwaltskanzleien gehen derzeit vermehrt Anfragen von Betrieben ein, die aufgrund der dynamischen Einbindung von Google Fonts auf ihrer Website Abmahnungen erhalten. Die Abmahnungen umfassen vor allem Forderungen auf Unterlassung der Nutzung von Google Fonts.

Ein Berliner Rechtsanwalt wendet sich zurzeit im Namen eines Mandanten mit „Abmahnungen“ an viele Webseitenbetreiber. Gegenstand der Abmahnung ist die Nutzung von „Google Fonts“ auf der jeweiligen Website. Diese Nutzung soll eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Mandanten in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts nach § 823 Abs. 1 BGB darstellen. In den Schreiben wird u.a. angeboten, bei Zahlung eines geringen dreistelligen Betrages die Sache auf sich beruhen zu lassen. Nach unbestätigten Berichten in den sozialen Netzwerken sollen mehrere 10.000 solcher Abmahnungen verschickt worden sein.

Die Rechtsanwaltskammer (RAK) Berlin empfiehlt dringend, sowohl Berechtigung wie auch Inhalt einer Abmahnung sowie der darin geltend gemachten Forderungen einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen.

Mehr Informationen:

www.dsw-schutzverband.de

www.it-recht-kanzlei.de

Quelle: RAK Berlin

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