Statements 02.08.2013
Den Überblick behalten im „Hygiene-Dschungel“
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Die Einhaltung der Regeln der Hygiene ist für alle Beschäftigten in Zahnarztpraxen eine Selbstverständlichkeit. Lohnt es sich deshalb, ein Special diesem Thema zu widmen?
In Studium und Ausbildung werden profunde Kenntnisse auf dem Gebiet der Hygiene vermittelt. Daran besteht kein Zweifel. Wer sich jedoch eingehender mit dem Thema beschäftigt, wird schnell feststellen, dass eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen existiert, die es zu beachten gilt.
Besonders im Fokus steht in den letzten Jahren die Aufbereitung von Medizinprodukten. Konkrete Vorgaben für diesen Bereich enthalten die von der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) herausgegebenen Empfehlungen, bei deren Einhaltung ein korrektes Vorgehen vermutet wird. Im Oktober 2012 erschien die Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“, welche die entsprechende Empfehlung aus dem Jahre 2001 ersetzt.
Die Bundeszahnärztekammer hatte im Vorfeld intensiv auf die bessere Berücksichtigung der Belange der Zahnärzteschaft in der für alle medizinischen Bereiche gültigen Empfehlung hingearbeitet. So konnten entscheidende Details des ersten von Hygieneexperten vorgelegten Entwurfs korrigiert werden. Ein großer Erfolg ist die seit Langem geforderte und nunmehr erfolgte Bezugnahme auf die zahnärztliche RKI-Empfehlung aus dem Jahre 2006.
Ein neuer „Gesetzestext“ bietet naturgemäß Spielraum für Interpretationen. Klar zu widersprechen ist jedoch Aussagen von kommerziellen Anbietern, die aus der KRINKO-Empfehlung neue Hygienestandards ableiten, um den Verkauf ihrer Produkte zu fördern. Denn insgesamt wurden die Anforderungen an die Verfahren zur Aufbereitung in der neuen Empfehlung nicht erhöht. Der Einsatz von modernen maschinellen Aufbereitungsverfahren und elektronischer Dokumentation kann für Zahnarztpraxen Rationalisierungspotenzial bieten. Letztlich sollte jedoch jeder Praxisinhaber weiterhin frei entscheiden können, welches Verfahren zur Aufbereitung er wählt. Für die manuelle Aufbereitung von zahnärztlichen Übertragungsinstrumenten hat eine kürzlich abgeschlossene Studie (MAZI) den wissenschaftlichen Beweis für deren Wirksamkeit erbracht. Damit sollte die in der Vergangenheit zum Teil hitzig geführte Debatte zur Zulässigkeit dieses Verfahrens beendet sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, oft fällt es nicht leicht, in diesem „Dschungel“ den Überblick zu behalten. Nutzen Sie deshalb auch die vielfältigen Fortbildungsangebote Ihrer (Landes-)Zahnärztekammern zum Thema Hygiene für sich und Ihr Personal. Diese Kurse unterstützen Sie bei der rechtssicheren Umsetzung aller Anforderungen und können Sie möglicherweise vor Fehlinvestitionen bewahren.