Statements 19.05.2011
Zahnunfall – Versicherung muss zahlen
Die Zweite sozialrechtliche Abteilung des Bundesgerichts in Luzern hat nun in letzter Instanz entschieden, dass die Kranken- und Unfallversicherung für einen Zahnunfall aufkommen muss.
Folgendes hatte sich zugetragen: Im November 2007 hatte sich eine Freiburgerin einen Zahn abgebrochen als sie beim Verzehr eines selbstgebackenen Olivenbrots auf einen Olivenstein biss. Die Versicherte hatte sich bei der Migros einen Beutel mit entsteinten Oliven gekauft, die sie zum Backen eines Olivenbrots verwendete. Ihre Kranken- und Unfallversicherung weigerte sich, die Zahnarztkosten zu bezahlen mit der Begründung es handele sich hierbei nicht um einen Unfall.
Dagegen klagte die Versicherte vor dem Freiburger Kantonsgericht das der Frau im vergangenen Oktober Recht gab. Die Versicherung rekurrierte in der Folge mit dem Argument, dass dieses Ereignis keinen Unfall darstelle, da es sich bei dem Olivenstein nicht um einen aussergewöhnlichen äusseren Faktor handele.
Die Bundesrichter in Luzern bestätigten nun das Urteil des Freiburger Kantonsgerichts und verurteilten die Versicherung zur Übernahme der Zahnarztkosten. Die Luzerner Richter folgten den Argumenten ihrer Freiburger Kollegen. Selbst wenn es keine absolute Garantie dafür gäbe, dass in entsteinten Oliven keine Steine mehr enthalten sein könnten, sollten nach allgemeiner Lebenserfahrung entsteinte Oliven grundsätzliche keine Steine enthalten. Auch hätte die Versicherte bei der Zubereitung des Lebensmittels die erforderliche Sorgfalt walten lassen, in dem sie als entsteint deklarierte Oliven verwendet habe. Demnach handelt es sich bei dem Zahnunfall um einen aussergewöhnlichen äusseren Faktor, den die Versicherte nicht erwarten konnte auch wenn ein Stein integraler Bestandteil einer Olive sei.
Urteil der Zweiten sozialrechtlichen Abteilung, Luzern
(T 0/2) 9C_985/2010 vom 20. April 2011
www.bger.ch Liste der neu aufgenommen Entscheide vom 18. Mai 2011