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Bayerische Landeszahnärztekammer - BLZK

Bayerische Landeszahnärztekammer - BLZK

Flößergasse 1
81369 München

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Website: http://www.blzk.de
http://www.blzk-compact.de
http://www.zahn.de

Aufgaben und Rechtsgrundlagen

Die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) ist die gesetzliche Berufsvertretung aller etwa 16.500 bayerischen Zahnärzte. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die BLZK und ihre acht Zahnärztlichen Bezirksverbände (ZBV) vertreten die beruflichen Belange aller bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzte.

Die BLZK setzt sich für ein freies Zahnarzt-Patienten-Verhältnis, die Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der Mundgesundheit der Bevölkerung und für eine angemessene und leistungsgerechte Honorierung der zahnärztlichen Leistung ein.

Durch ein fachgerechtes Angebot ihrer Fortbildungsakademie, der eazf GmbH – Europäische Akademie für zahnärztliche Fort- und Weiterbildung der BLZK, unterstützt die Kammer die Fortbildung der bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzte wie auch des Praxispersonals.

Zu den Aufgaben der BLZK nach dem Heilberufe-Kammergesetz zählt auch, die Erfüllung der zahnärztlichen Berufspflichten zu überwachen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts unterliegt die BLZK der Rechtsaufsicht des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.

Zahnärztliche Bezirksverbände

In Bayern gibt es acht Zahnärztliche Bezirksverbände (ZBV). Jeder ZBV ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Die „regionalen Zahnärztekammern” sind unter dem Dach der Bayerischen Landeszahnärztekammer vereinigt. Die ZBV unterstehen der Rechtsaufsicht der zuständigen Bezirksregierung und BLZK.

Jeder Zahnarzt in Bayern ist Pflichtmitglied eines Zahnärztlichen Bezirksverbands. Die Zahnärztlichen Bezirksverbände führen das Verzeichnis über die Mitgliedschaft, sind für die Einhaltung der Berufsordnung zuständig, organisieren die Ausbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten und unterstützen die Zahnärzte im ZBV in allen Fragen der Berufsausübung.

Zahnärztliche Bezirksverbände in Bayern

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