Branchenmeldungen 02.06.2016
Ergebnisse der ZFA-Umfrage: Hohe Anforderungen, kleines Gehalt
Nur 40 Prozent der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) erhalten eine Vergütung, welche sich entweder an der offiziellen Tariftabelle orientiert oder darüberliegt. Dagegen liegt das Einkommen von 39 Prozent der ZFAs unter dem Tarif, bei 21 Prozent sogar beim Mindestlohn und darunter. Das ergab eine aktuelle Umfrage, die der Verband medizinischer Fachberufe e.V. auf seiner Webseite initiiert hatte.
An der Umfrage hatten sich insgesamt 3.075 Zahnmedizinische
Fachgestellte beteiligt, darunter 928, die sich über
Aufstiegsqualifikationen auf den Gebieten der zahnmedizinischen
Prophylaxe (ZMP), Verwaltungsassistenz (ZMV), Fachassistenz (ZMF) bzw.
Dentalhygiene (DH) weitergebildet haben.
„Für Zahnmedizinische Fachangestellte gibt es seit mehr als 24 Jahren
keinen einheitlichen Tarifvertrag mehr“, erklärt dazu
Verbandspräsidentin Carmen Gandila. „Derzeit ist die Arbeitsgemeinschaft
zur Regelung der Arbeitsbedingungen für Zahnmedizinische
Fachangestellte unser Tarifpartner. Sie vertritt allerdings nur
Arbeitgebervertreter aus Hamburg, Hessen, Westfalen-Lippe und dem
Saarland. Wir haben die vereinbarte Tariftabelle als Anhaltspunkt
genommen und die Teilnehmer/innen gebeten, sich nach Berufsjahr und
Qualifikation einzugruppieren.“
Ein Blick auf andere Quellen zeigt, dass die in der Umfrage ermittelten Daten nicht zu niedrig erscheinen. So nennt Lohnspiegel.de für ZFA bei Vollzeitbeschäftigung ein durchschnittliches Bruttoeinkommen von 1.865 Euro, der Entgeltatlas der Bundesarbeitsagentur
gibt 1.773 Euro an (Stand: 2014). Im Gegenteil: Die Zahnmedizinischen
Prophylaxeassistent(inn)en, Fachassistent(inn)en,
Verwaltungsassistent(inn)en und Dentalhygieniker(inne)n sind in der
Umfrage sogar überrepräsentiert und verschieben das Gesamtergebnis damit
ins Positive.
Werden nur die Zahnmedizinischen Fachangestellten ohne weitere
Fortbildung betrachtet, so gaben 23 Prozent der Teilnehmenden an, dass
sie den Mindestlohn erhalten und drei Prozent sogar weniger. 38 Prozent
erklärten, sie werden unter Tarif bezahlt. 19 Prozent erhalten eine
Vergütung, die entweder an den Tarifvertrag gebunden ist oder bei der
sich der Arbeitgeber am Tarifvertrag orientiert. 17 Prozent erhalten
mehr als im Tarifvertrag steht. Bei den Teilnehmer(inne)n mit
abgeschlossener Fortbildung (ZMP, ZMV, ZMF bzw. DH) gaben neun Prozent
an, den Mindestlohn bzw. weniger zu erhalten, 41 Prozent ordneten sich
als untertariflich bezahlt ein, 19 Prozent als tariforientiert und 31
Prozent als übertariflich.
Carmen Gandila: „Bei den Medizinischen Fachangestellten (MFA) zahlen
rund 67 Prozent der Arbeitgeber nach Tarif und darüber. Für uns ist das
ein entscheidender Grund für den deutlich stärkeren Fachkräftemangel bei
ZFA als bei MFA.
Zugleich sind wir sicher, dass ein bundesweiter Tarifvertrag auch unter
den Arbeitgebern Anerkennung finden würde. Das zeigen die Kammerbereiche
mit Tarifvertrag: In Hamburg, Hessen, Westfalen-Lippe und im Saarland
ist der Tarifvertrag nicht allgemeinverbindlich, trotzdem gaben
wesentlich mehr – nämlich 58 Prozent – der an der Umfrage beteiligten
ZFA an, dass sie entweder nach Tarif (42 Prozent) oder übertariflich (16
Prozent) bezahlt werden. Bei den ZFA mit höherer Qualifikation waren es
sogar 61 Prozent.
Auch angesichts der hohen Quote von ZFA, die lediglich den Mindestlohn
und weniger erhalten, sehen wir das Nachzeichnen des aktuellen
Tarifvertrages für erforderlich und dringend geboten. ZFA ist ein
anspruchsvoller Gesundheitsfachberuf, der von den Berufsangehörigen viel
abverlangt. Es darf nicht sein, dass eine Tätigkeit, die eine hohe
Qualifikation erfordert und wesentlich zur qualitativ guten Versorgung
der Patienten in den Zahnarztpraxen und somit zur Verbesserung der
Zahngesundheit in Deutschland beiträgt, so schlecht honoriert wird!“
Quelle: Verband medizinischer Fachberufe e.V.