Alterszahnmedizin 17.06.2025
Zur Durchführung der modifizierten PA-Strecke bei vulnerablen Patienten
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Die Zahn- und Mundgesundheit älterer Menschen mit Pflegebedarf ist deutlich schlechter im Vergleich zu gleichaltrigen Senioren ohne Pflegebedarf. Mit fortschreitender Pflegebedürftigkeit nimmt die allgemeine Belastbarkeit ab, die Fähigkeit zur Therapie sinkt, die Mundhygiene wird zunehmend vernachlässigt, und die Eigenverantwortung für die eigene Mundgesundheit ist stark eingeschränkt.1 Auch jüngere Menschen mit Pflege- oder Unterstützungsbedarf weisen einen schlechteren Mundgesundheitsstatus auf als Menschen ohne Pflegebedarf.2 Vor diesem Hintergrund wird die Notwendigkeit einer angepassten Therapiestrategie deutlich, die den spezifischen Bedürfnissen dieser Patientengruppe gerecht wird.
Rahmenbedingungen
Seit Juli 2021 gelten für alle Patienten, die einem Pflegegrad zugeordnet sind oder Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX beziehen, im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung3 neue Regelungen für den Zugang zu budgetfreien Präventions- und Parodontitisleistungen. Voraussetzungen für die Behandlung in der verkürzten PA-Strecke sind: eingeschränkte Mundhygienefähigkeit, eingeschränkte Kooperation oder die Notwendigkeit einer Vollnarkose. Die automatische Einstufung in Grad B sichert vier modifizierte UPTs in zwei Jahren. Folgende Positionen entfallen: ATG, MHU, BEVa, BEVb, UPTa, UPTb, UPTg. Einige davon können durch die ebenfalls budgetfreien Präventionsleistungen4 ersetzt werden. Diese Strecke erlaubt eine flexible Handhabung der Behandlung, die vollkommen auf die individuelle Situation, Fähigkeiten und den Gesundheitszustand der Patienten abgestimmt wird. Eine ausführliche Dokumentation und die korrekte Kennzeichnung ist unerlässlich, um die gegebenen Umstände des Patienten adäquat abzubilden und die Leistung budgetfrei abzurechnen.
Patientenprofil
Ein 38-jähriger Patient mit Trisomie 21 (ICD-10-Q90.9)5 ist in Pflegegrad 3 eingestuft. Seine eingeschränkte Fähigkeit zur täglichen Mundhygiene und die limitierte Unterstützung durch die betreuenden Personen machen ihn zum idealen Kandidaten für die modifizierte PA-Strecke.
Vorbehandlung
- Umfassende Anamnese und Kontrolluntersuchung sowie Erhebung des PSI.
- Erhebung eines Vier-Stellen-Parodontalstatus mit BOP. Mindestvoraussetzungen sind zwei Stellen je Zahn.
- Anzeige der Behandlung bei der GKV gemäß Formblatt 5e.
- Dokumentation der Befunde und Erstellung eines individuellen Mundgesundheitsplans (Abb. 5) und einer individuellen Mundgesundheitsaufklärung (BEMA-Nr. 174a und 174b), in diesem Fall mit den betreuenden Personen.
Therapie
- Aufgrund der Dringlichkeit der Befunde und der guten allgemeinen Verfassung des Patienten begann die antiinfektiöse Therapie direkt im Anschluss.
- Während der Sitzung wurde eine supragingivale Reinigung der Zähne durchgeführt, um die Mundgesundheit des Patienten zu stabilisieren.
- Eine Endokarditisprophylaxe wurde im Vorfeld regelgerecht durchgeführt.
Unterstützende Parodontitistherapie
- Die erste UPT fand regelkonform nach drei Monaten statt.
- Es wurde eine Vier-Stellen-Messung mit BOP nach UPTdS erhoben.
- Die Entfernung aller supragingivalen Beläge wurde durch die UPTc S abgegolten.
- Alle subgingivalen Beläge wurden an den Zähnen mit Resttaschen entfernt.
- Nach weiteren drei Monaten kam der Patient zur Präventionssitzung, in deren Verlauf ein Mundgesundheitsplan erstellt wurde, eine individuelle Mundgesundheitsaufklärung erfolgte sowie der supragingivale Zahnstein entfernt wurde (BEMA-Nr. 174a und 174b, 107a).
- Dieses Szenario wird beständig weitergeführt.
Fazit
Die Literaturliste können Sie sich hier herunterladen.
Dieser Fachbeitrag ist im PJ Prophylaxe Journal erschienen.