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Das Medizinproduktegesetz (MPG) und insbesondere die daraus resultierenden Praxisbegehungen haben für Unruhe in den Zahnarztpraxen gesorgt. Ziel dieses Gesetzes ist der Schutz der Patienten und aller Personen, die mit Medizinprodukten umgehen (Mitarbeiter, Bediener usw.).
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