Praxishygiene 22.01.2026
Praxishygiene im Fokus: Nightmare Wischdesinfektion
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Dr. Hausweiler, warum erhitzt das Thema Wischdesinfektion aktuell so sehr die Gemüter?
Die gründliche Praxishygiene ist seit Jahren in der Zahnmedizin besonders hoch und dient dabei der Infektionsprävention. Zur Praxishygiene gehört natürlich die Wischdesinfektion. Bedeutet: Oberflächen oder Geräte werden nach der Reinigung mit einem vom Verbund für Angewandte Hygiene e.V. gelisteten(!) Desinfektionsmittel getränkten Tuch gründlich abgewischt. In Zahnarztpraxen betrifft das vor allem Medizinprodukte, die nicht in maschinelle Desinfektionsgeräte passen (z. B. Intraoralscanner, Röntgensensoren). Es ist schon ein sehr valider Prozess mit sehr engen Vorgaben.
Mit einem völlig aus der Luft gegriffenen Verbot der „abschließenden Wischdesinfektion“ soll nun ein sicheres Verfahren, das seit Jahrzehnten täglich millionenfach in Zahnarzt- und Arztpraxen durchgeführt wird, wegen seines „nicht messbaren Anpressdrucks“ plötzlich für unzulässig bzw. nicht validierbar erklärt werden. Die Wischdesinfektion ist jedoch ein manuelles Verfahren, das sich naturgemäß nicht standardisiert reproduzieren lässt. Es gibt keinerlei Evidenz für Infektionsprobleme durch Wischdesinfektion in Zahnarztpraxen. Jahrzehntelang hat sich das Verfahren bewährt. Die absurde Forderung basiert nicht auf neuen Risiken, sondern im Gegenteil, auf einem rein formalen Gedanken, einer „Validierung“ um jeden Preis. Das führt zu absurden Konsequenzen mit enormen Zeitaufwänden, Kosten, mehr Bürokratie – bei komplett gleichbleibender Patientensicherheit. Dazu kommt ja noch die technische Unmöglichkeit: Viele Geräte (z. B. Intraoralscanner, Röntgensensoren) dürfen nicht thermisch oder tauchdesinfiziert werden. Ein Verbot würde bedeuten: die Geräte müssen weg. Ohne erkennbaren Sicherheitsgewinn.
Wie bewertet die BZÄK die Anforderungen zur Vor-Ort-Validierung der Wischdesinfektion in Zahnarztpraxen, und welche Alternativen schlägt sie vor?
Ohne hier auf den zweifelhaften Nutzen der in anderen EU-Ländern nicht üblichen Vor-Ort-Validierung näher einzugehen, muss allen Beteiligten klar sein, dass bei der Validierung der Wischdesinfektion andere Wege gegangen werden müssen als bei maschinellen Verfahren. Die BZÄK hat dazu in einem Positionspapier eine Bündelstrategie, bestehend aus der Erstellung von Standardarbeitsanweisungen, Schulungen und Kontrollen, vorgelegt. Darüber hinausgehende Eingriffe in die Praxisautonomie würden im Übrigen die Zielstellung eines Bürokratieabbaus der Bundesregierung konterkarieren. Die BZÄK hat einen Praxisleitfaden dazu erstellt und ihn auf ihrer Homepage veröffentlicht.
Wie lässt sich sicherstellen, dass praxisferne Empfehlungen oder Interpretationen von Bundesbehörden und Fachgremien frühzeitig im Dialog mit der Zahnärzteschaft abgestimmt werden, um Unsicherheiten zu vermeiden?
Unser Ziel muss es sein, den Politikern zu vermitteln, dass ein Bürokratieabbau nur mit konkretem Druck auf nachgelagerte Institutionen und Verwaltungen gelingen kann. Auf dem Gebiet der Hygiene gilt es, auf einen risiko- und evidenzbasierten Ansatz zurückzukehren. Die BZÄK und die (Landes-)Zahnärztekammern stehen für eine konstruktiven Dialog bereit.