Praxishygiene 22.01.2026

Praxishygiene im Fokus: Nightmare Wischdesinfektion



Die Wischdesinfektion ist ein seit Jahrzehnten bewährtes, manuelles Hygieneverfahren in Zahnarztpraxen. Ein neues, unbegründetes Verbot gefährdet etablierte Abläufe ohne Sicherheitsgewinn. Die BZÄK kritisiert die praxisfernen Validierungsforderungen und schlägt stattdessen Standardanweisungen, Schulungen und Kontrollen vor. Sie fordert zudem einen evidenzbasierten, dialogorientierten Umgang mit Behörden.

Praxishygiene im Fokus: Nightmare Wischdesinfektion

Foto: Austin Piwinski – unsplash.com

Dr. Hausweiler, warum erhitzt das Thema Wischdesinfektion aktuell so sehr die Gemüter?

Die gründliche Praxishygiene ist seit Jahren in der Zahnmedizin besonders hoch und dient dabei der Infektionsprävention. Zur Praxishygiene gehört natürlich die Wischdesinfektion. Bedeutet: Oberflächen oder Geräte werden nach der Reinigung mit einem vom Verbund für Angewandte Hygiene e.V. gelisteten(!) Desinfektionsmittel getränkten Tuch gründlich abgewischt. In Zahnarztpraxen betrifft das vor allem Medizinprodukte, die nicht in maschinelle Desinfektionsgeräte passen (z. B. Intraoralscanner, Röntgensensoren). Es ist schon ein sehr valider Prozess mit sehr engen Vorgaben.

Mit einem völlig aus der Luft gegriffenen Verbot der „abschließenden Wischdesinfektion“ soll nun ein sicheres Verfahren, das seit Jahrzehnten täglich millionenfach in Zahnarzt- und Arztpraxen durchgeführt wird, wegen seines „nicht messbaren Anpressdrucks“ plötzlich für unzulässig bzw. nicht validierbar erklärt werden. Die Wischdesinfektion ist jedoch ein manuelles Verfahren, das sich naturgemäß nicht standardisiert reproduzieren lässt. Es gibt keinerlei Evidenz für Infektionsprobleme durch Wischdesinfektion in Zahnarztpraxen. Jahrzehntelang hat sich das Verfahren bewährt. Die absurde Forderung basiert nicht auf neuen Risiken, sondern im Gegenteil, auf einem rein formalen Gedanken, einer „Validierung“ um jeden Preis. Das führt zu absurden Konsequenzen mit enormen Zeitaufwänden, Kosten, mehr Bürokratie – bei komplett gleichbleibender Patientensicherheit. Dazu kommt ja noch die technische Unmöglichkeit: Viele Geräte (z. B. Intraoralscanner, Röntgensensoren) dürfen nicht thermisch oder tauchdesinfiziert werden. Ein Verbot würde bedeuten: die Geräte müssen weg. Ohne erkennbaren Sicherheitsgewinn.

Wie bewertet die BZÄK die Anforderungen zur Vor-Ort-Validierung der Wischdesinfektion in Zahnarztpraxen, und welche Alternativen schlägt sie vor?

Ohne hier auf den zweifelhaften Nutzen der in anderen EU-Ländern nicht üblichen Vor-Ort-Validierung näher einzugehen, muss allen Beteiligten klar sein, dass bei der Validierung der Wischdesinfektion andere Wege gegangen werden müssen als bei maschinellen Verfahren. Die BZÄK hat dazu in einem Positionspapier eine Bündelstrategie, bestehend aus der Erstellung von Standardarbeitsanweisungen, Schulungen und Kontrollen, vorgelegt. Da­rüber hinausgehende Eingriffe in die Praxisautonomie würden im Übrigen die Zielstellung eines Bürokratieabbaus der Bundesregierung konterkarieren. Die BZÄK hat einen Praxisleitfaden dazu erstellt und ihn auf ihrer Homepage veröffentlicht.
 
Wie lässt sich sicherstellen, dass praxisferne Empfehlungen oder Interpretationen von Bundesbehörden und Fachgremien frühzeitig im Dialog mit der Zahnärzteschaft abgestimmt werden, um Unsicherheiten zu vermeiden?

Unser Ziel muss es sein, den Politikern zu vermit­teln, dass ein Bürokratieabbau nur mit konkretem Druck auf nachgelagerte Institutionen und Verwaltungen gelingen kann. Auf dem Gebiet der Hy­giene gilt es, auf einen risiko- und evidenzbasierten Ansatz zurückzukehren. Die BZÄK und die (Landes-)Zahnärztekammern stehen für eine konstruktiven Dialog bereit. 

Bild von einem Quotenzeichen
„AGMP, RKI und BfArM verneinten in einem Informationsschreiben im Jahre 2021 die Validierbarkeit der Wischdesinfektion und stellten damit deren Anwendung in der (Zahn-)Medizin infrage. Insbesondere wurde die fehlende Überprüfbarkeit des Anpressdrucks bemängelt. Die Erkenntnis, dass dieser in keinem Zusammenhang mit der Desinfektionswirkung steht, scheint nunmehr auf Behördenseite gereift zu sein. Aber auch wenn die Diskussion in der Sache derzeit ruhiger verläuft, bleibt die Befürchtung, dass die Vor-Ort-Validierung eines seit Jahrzehnten bewährten Verfahrens zu immensen bürokratischen Belastungen der Praxen führen könnte. Für die Kollegenschaft besonders frustrierend ist dabei, dass für die Verschärfung der Anforderungen jegliche wissenschaftlichen Belege fehlen. Im Gegenteil hat die Pandemie gezeigt, wie gut Zahnärzt/-innen Hygiene können. Die BGW-Zahlen zeigten deutlich, dass die Zahnmedizin in der Pandemie der Berufsstand war, der nachweislich am wenigsten Infektionen hatte.“ (Dr. Ralf Hausweiler)

BZÄK-Praxisleitfaden Wischdesinfektion

Zur Person


Dr. Ralf Hausweiler ist Vizepräsident der BZÄK und Präsident der Zahnärzte­kammer Nordrhein.

ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis 12/25

ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis


Diese Interview ist unter dem Originaltitel „Nightmare Wischdesinfektion“ in der ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis erschienen.

Seit 32 Jahren ist die ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis das führende Wirtschaftsmagazin für den Zahnarzt. Als General-Interest-Titel deckt sie das gesamte Spektrum der Praxisführung ab.

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