Branchenmeldungen 17.03.2011
Orientierungshilfe im Vergütungsdschungel
BDIZ EDI-Tabellen für den schnellen Durchblick bei der Vergütung zahnärztlicher Leistungen
Es bleibt weiterhin unklar, wann die Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) kommt. Die lange Zeit des Wartens hat der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI) genutzt, um Tabellen zu entwickeln, die den Zahnarzt unterstützen, sich rasch im Bereich der zahnärztlichen Vergütung zu orientieren. Die BDIZ EDI-Tabellen feiern auf der IDS 2011 Premiere. Am Stand des BDIZ EDI in Halle 11.2, Gang O, Stand 059 erhält der Zahnarzt kostenlos auf seinen betriebswirtschaftlichen Stundenumsatz zugeschnittene Tabellen, die ihm zeigen, welcher Zeitbedarf welchen Steigerungssatz auslöst.
Diese Tabellen wurden für den implantologisch tätigen Zahnarzt entwickelt, sind jedoch auch für Nicht-Implantologen hilfreich, weil sie alle Positionen von BEMA, GOZ, GOÄ und HOZ miteinander vergleichbar machen – und das auf einen Blick. „Dabei wird schnell klar, dass Zahnärzte bei vielen Leistungen den 3,5-fachen Steigerungssatz verlangen müssen, um ein Honorar zu erhalten, das der Vergütung bei GKV-Patienten entspricht“, sagt BDIZ EDI-Präsident Christian Berger.
Um die individuelle Orientierung zu erleichtern, hat der BDIZ EDI unterschiedliche Stundenumsätze berücksichtigt und bietet aus diesem Grund verschiedenfarbige Tabellen an, die auf die 200-, 250-, 300- oder 350-Euro-Praxis zugeschnitten sind. Die Tabellen basieren auf dem Zeitbudget in Minuten, das dem Zahnarzt beim jeweiligen Steigerungssatz zur Verfügung steht, wenn er betriebswirtschaftlich im grünen Bereich bleiben will. Dabei entspricht bei der GOZ 1988 der 2-fache Satz dem Basistarif, der 2,3-fache Satz dem Schwellenwert. Bei der GOÄ entspricht der 1,2-fache Satz dem Basistarif. Aufgrund der nunmehr 23 Jahre dauernden Nichtanpassung der Gebührenordnung hat in vielen Bereichen oftmals der BEMA ein höheres Honorar als der 2,3-fache GOZ-Satz. „Allein daraus ergibt sich, dass sich der Praxisinhaber bei jeder Leistung mit der Abrechnung und Honorierung beschäftigen muss“, so Berger.
Die BDIZ EDI-Tabellen sind kostenlos für Zahnärzte/innen am Stand des BDIZ EDI auf der IDS in Köln erhältlich – solange der Vorrat reicht. Der Stand von BDIZ EDI und der Kanzlei Ratajczak&Partner befindet sich in Halle 11.2, Gang O, Stand 059. BDIZ EDI-Justiziar Dr. Thomas Ratajczak hat maßgeblich an der Tabelle mitgearbeitet.
Sobald eine GOZ-Novellierung in Kraft tritt, wird der BDIZ EDI die Tabellen entsprechend um die GOZ 2011 ergänzen.
Quelle: BDIZ