Branchenmeldungen 16.07.2012
Honorarprofessur für Dr. Thomas Ratajczak
Justiziar des BDIZ EDI ist seit 1998 Dozent an der Hochschule Neu-Ulm
Der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI) gibt bekannt, dass Dr. Thomas Ratajczak (Sindelfingen), seit 1992 Justiziar des BDIZ EDI, am 26. Juni 2012 zum Honorarprofessor der Hochschule Neu-Ulm ernannt wurde. Seine Antrittsvorlesung hält der Medizinrechtsexperte am 20. Juli 2012 in Illertissen.
Prof. Dr. Thomas Ratajczak ist seit 1982 als Rechtsanwalt tätig. Mit viel Engagement und großem Fachwissen hat sich der Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Sozialrecht in Deutschland einen Namen gemacht. Viele Zahnärztekammern und Kassenzahnärztliche Vereinigungen haben seine Hilfe oder Beratung in Anspruch genommen.
Die Kanzlei Ratajczak&Partner ist heute in Berlin, Essen, Freiburg im Breisgau, Köln, Meißen, München und mit Hauptsitz in Sindelfingen vertreten. Für den BDIZ EDI ist Prof. Dr. Ratajczak seit 1992 als Justiziar tätig und hat u.a. für den Verband vor dem Verfassungsgericht erstritten, dass Zahnärzte/innen nach entsprechend erworbener Qualifikation den Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie auch in der Außendarstellung führen dürfen.
Seit vielen Jahren berät Prof. Dr. Ratajczak die Mitglieder des BDIZ EDI und die implantologischen Sachverständigen des Verbandes in Rechtsfragen, bei der Abrechnung und der Auslegung der Gebührenordnungen. Bei der jährlichen Gutachterkonferenz Implantologie und der Konsensuskonferenz Implantologie ist er an herausragender Stelle tätig. Er hat für den BDIZ EDI die Stellungnahmen zur GOZ an das Bundesgesundheitsministerium vorbereitet und ebenso die Klageeinreichung gegen die GOZ 2012 vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Prof. Dr. Ratajczak ist Autor/Mitautor zahlreicher Fachbücher, darunter: das GOZ-Kompendium 2012, das Gutachterhandbuch und das Abrechnungshandbuch Implantologie. Daneben ist er u.a. für seine Artikel in der Rubrik „Abrechnung und Recht“ im BDIZ EDI konkret bekannt. Hier analysiert er komplexe Themen rund um die privatzahnärztliche Abrechnung. Ebenso detailliert schreibt er über Gesetzesvorhaben oder Gesetze, die weit über die zahnärztliche Praxistätigkeit hinausgehen. So hat er den allgemeinen Teil der GOZ vorgestellt, das Patientenrechtegesetz, das Zielleistungsprinzip in der Implantologie, die Öffnungsklausel oder schreibt über Fehler und Honorar in der zahnärztlichen Abrechnung. Ratajczak ist viel gefragter Referent bei zahlreichen Veranstaltungen im In- und Ausland.
Am 26. Juni 2012 wurde Prof. Dr. Thomas Ratajczak von der Hochschule Neu-Ulm für seine seit 1998 ununterbrochene Lehrtätigkeit zum Honorarprofessor ernannt. Er lehrt Krankenhausrecht im Masterstudiengang Betriebswirtschaft für Ärztinnen und Ärzte und seit 2012 Medizinrecht im neu geschaffenen Studiengang Betriebswirtschaft im Gesundheitswesen. Gleichzeitig ist er Mitglied der gleichnamigen, neu geschaffenen Fakultät. In seiner Antrittsvorlesung befasst er sich mit dem Thema “Die Bürgerversicherung – Annäherung an ein politisches Schlagwort“. Die feierliche Ernennung zum Honorarprofessor findet am 20. Juli in Illertissen statt.
Quelle: BDIZ EDI