Alle Produkte mit dem Hinweis „Arzneimittel“ fallen unter den Begriff „Erinnerungswerbung“ laut Heilmittelwerbegesetz. Bei detaillierten Fragen zu den entsprechenden Arzneimitteln wenden Sie sich bitte direkt an den Hersteller.
Nach § 4a Abs. 4 AM-HandelsV ist die Rücknahme von Arzneimitteln nur in gesetzlich genannten Ausnahmefällen zulässig (u.a. Großhändler, Apotheken). Wir bitten um Ihr Verständnis.
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