Branchenmeldungen 28.02.2011
Ärgernis Zahnzusatzversicherung
Der BDIZ EDI gibt nützliche Tipps und liefert Mustervorlagen für die Vergütung bei Anfragen zu Zahnzusatzversicherungen.
Die Zahnarztpraxen werden immer stärker mit Zahnzusatzversicherungen für gesetzlich Krankenversicherte konfrontiert. In der neuen Ausgabe der Fachzeitschrift „BDIZ EDI konkret“ informiert der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ ED) ausführlich über Sinn und Zweck dieses Versicherungsmodells und stellt dem Zahnarzt ein Patienteninformationsblatt sowie einen Mustertext für die Vergütung seines Aufwands bei Anfragen der Zusatzversicherungen zur Verfügung. Die Mustertexte stehen ab sofort auf der Internetseite des BDIZ EDI www.bdizedi.org zum Download bereit.
In dem aktuellen Beitrag „Die Zahnzusatzversicherung – und was der Patient erwartet“ geht Dr. Thomas Ratajczak, Justiziar des BDIZ EDI, der komplexen Thematik auf den Grund, die die Praxen in den nächsten Jahren zunehmend beschäftigen wird. 12,4 Millionen Deutsche waren bis Ende 2009 „zusatz“versichert, 5,2 Prozent mehr als Ende 2008. „Wenn Patienten eine Zahnzusatzversicherung erworben haben, scheint ihnen offenbar niemand zu sagen, dass sie damit keineswegs den Schutz abgedeckt haben, den sie bei einer privaten Krankheitskostenvollversicherung hätten“, schreibt Ratajczak.
Der Medizinrechtsexperte aus Sindelfingen nennt vier Gesichtspunkte, die der Zahnarzt bei der Thematik Zahnzusatzversicherung beachten muss.
o Der Zahnarzt kann und sollte den Umfang des Versicherungsschutzes nicht beurteilen. Er erstellt aber einen Kostenvoranschlag nach Nr. 002 oder 003 GOZ.
o Der Zahnarzt selbst sollte nie den Rat zum Abschluss einer Zusatzversicherung geben, weil er die Leistungen der Versicherung nicht vorhersagen kann.
o Der Patient sollte wissen, dass die übliche Informationsanforderung seiner Versicherung auch dazu dient abzuklären, ob die Zusatzversicherung überhaupt bezahlen muss.
o Der Zahnarzt hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung für die Zusammenstellung der Unterlagen, die die Versicherung anfordert.
Der BDIZ EDI stellt online eine Patienteninformation zur Verfügung, die der Zahnarzt an seine Patienten weitergeben kann. Auch für die Vergütung des Aufwands – Stichwort: Auskünfte über die bisherige Behandlung und die beim Patienten bisher erhobenen Befunde – gibt es einen Mustertext zum Download.
Um noch mehr Informationen über die Erfahrungen der Praxen im Umgang mit der Zahnzusatzversicherung zu gewinnen, bittet der BDIZ EDI um Teilnahme an der ebenfalls online stehenden Umfrage und Rücksendung an den BDIZ EDI.
Quelle: BDIZ EDI