Branchenmeldungen 28.02.2011
Wissensplattform für implantologische Sachverständige
20. Gutachterkonferenz des BDIZ EDI fand in diesem Jahr gemeinsam mit der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg in Stuttgart statt
Der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI) richtet seit 20 Jahren die Gutachterkonferenz Implantologie aus – zunächst alleine, später im Auftrag der Konsensuskonferenz Implantologie. Seit einigen Jahren haben auch die Zahnärztekammern die Bedeutung dieser jährlichen Zusammenkunft der implantologischen Gutachter erkannt. In diesem Jahr fand die Gutachterkonferenz Implantologie gemeinsam mit der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg zum Thema „Komplikationen und Misserfolge in der Implantologie – Behandlungsfehler oder Schicksal?“ in Stuttgart statt.
Dr. Udo Lenke, Präsident der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, wies eingangs der eintägigen Konferenz im Hotel Maritim auf die wachsende Bedeutung der Implantologie in der Zahnmedizin hin. Dies hätten die Zahnärztekammern erkannt und darauf basiere die Zusammenarbeit zwischen der baden-württembergischen Landeszahnärztekammer und dem BDIZ EDI bei der Gutachterkonferenz Implantologie 2010. BDIZ EDI-Präsident Christian Berger sagte, dass der Verband sich seit jeher auch um Komplikationen, Misserfolge und deren Vermeidung in der Implantologie kümmere. Aus diesem Grund sei vor 20 Jahren die Gutachterkonferenz ins Leben gerufen worden. Für Dr. Hans-Hermann Liepe, Vorsitzender des BDIZ EDI-Gutachterausschusses, erarbeitet die Gutachterkonferenz des BDIZ EDI Grundlagen für die fachliche Argumentation an der Schnittstelle zum Recht. Sie habe daher wertvolle Arbeit für alle implantologischen Sachverständigen geleistet und sei für sie eine wichtige Wissens- und Informationsplattform.
Auch in diesem Jahr diskutierten rund 50 Gutachter über schwierige Fälle, aktuelle Urteile und deren Folgen. Die Referenten thematisierten Komplikationen bei Diagnose und Therapie (PD Dr. Jörg Neugebauer, Köln), die Auswirkung von Planungsfehlern bei der Sofortimplantation (Prof. Dr. Germán Goméz-Román, Tübingen), die Auswirkungen von Kommunikationsfehlern (Prof. Dr. Dr. Rolf Singer, Ludwigshafen), das Komplikationsmanagement (Prof. Dr. Thomas Weischer, Essen), aber auch über die Konsequenzen bei Fehlposition von Implantaten (Dr. Dr. Martin Bonsmann, Düsseldorf), wie man Komplikationen bei Knochentransplantationen vermeiden kann (Dr. Stefan Reinhardt, Münster) und Nachweis und Handlungsbedarf bei Allergien auf Titan (in Abwesenheit von Dr. Dr. H.-P. Ulrich, Lübeck, trug den Vortrag stellvertretend Christian Berger vor). Prof. Dr. Winfried Walther, Karlsruhe, stellte Entscheidungen zum Paragrafen 28 SGB V auf dem Prüfstand und Prof. Dr. Thomas Ratajczak, Fachanwalt für Medizinrecht und seit vielen Jahren Justiziar des BDIZ EDI, sprach über Komplikationen und Behandlungsfehler aus Sicht des Juristen und machte einmal mehr auf die Verantwortung des Sachverständigen vor Gericht aufmerksam und die Relevanz, die ein Gerichtsentscheid auf den gesamten Berufsstand haben könne.
Aus diesem Grund legt der BDIZ EDI großen Wert auf die Qualifikation „seiner“ Gutachter. Der Verband verfügt über eine Gutachterordnung, in der die Kriterien für implantologisch tätige Gutachter hoch gesteckt sind. Wer vom BDIZ EDI zum Gutachter berufen wird – derzeit stehen 94 Sachverständige auf der Liste –, muss die folgenden Anforderungen erfüllen: eine mindestens zehnjährige implantologische Tätigkeit und/oder die Berufung zum Hochschullehrer sowie die Ausübung dieser Tätigkeit, mindestens 1.000 inserierte Implantate, den Nachweis des Tätigkeitsschwerpunkts Implantologie; einen lückenlosen Fortbildungsnachweis der vergangenen fünf Jahre in der Zahnheilkunde.
Die Berufung zum Gutachter erfolgt für die Dauer von fünf Jahren. Eine Wiederholung ist nach erneuter Überprüfung der Voraussetzung möglich. „Da die Implantatbehandlung sowohl für den chirurgischen als auch für den prothetischen Bereich sehr spezielle Kenntnisse und große praktische Erfahrung verlangt, kommt dem Implantatgutachten hinsichtlich der Beurteilung eines möglichen Behandlungsfehlers eine hohe Relevanz bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zu. Die fundierte Einschätzung eines Gutachters wird dem Gericht dabei eine große Hilfe sein“, sagt Dr. Hans-Hermann Liepe.
Zu der Gutachterkonferenz Implantologie werden nicht nur die Gutachter des BDIZ EDI eingeladen, sondern sämtliche Gutachter auf den Listen der übrigen Gesellschaften und natürlich die Gutachter der Zahnärztekammern. Die nächste Konferenz findet 2011 gemeinsam mit der Zahnärztekammer Berlin in Berlin statt.
Quelle: BDIZ EDI, 08.07.2010