Branchenmeldungen 17.04.2020

AVZ wendet sich an das BMG: „Vergessen Sie uns nicht!“

In einem offenen Brief wendet sich jetzt auch der Arbeitgeberverband Zahntechnik (AVZ) an die Minister Jens Spahn und Peter Altmaier und appelliert, dass in der derzeitigen Situation auch an die Zahntechnikerinnen und Zahntechniker gedacht werden muss, damit diese nicht in den finanziellen Bankrott abrutschen.

„Sehr geehrter Herr Minister,

wir wenden uns an Sie, weil die von uns vertretenen Betriebe des deutschen Zahntechniker-Handwerks vor einer existenziellen Herausforderung stehen.

Wegen der offensichtlichen Gefahren durch Zahnbehandlungen für das zahnärztliche Personal und die Zahnärzte selbst, ist während der Corona-Krise ist die Zahnärzteschaft – unsere Kunden – zunächst von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und jetzt aktuell in Baden-Württemberg durch die „Vierte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona Verordnung“ vom 9. April 2020 angehalten bzw. gezwungen, nur reine zahnärztliche Notfallversorgung zu praktizieren. Eine solche Notfallversorgung beinhaltet weder Zahnersatz, Kronen, Brücken und noch viel weniger Implantat-Versorgungen.

Das kommt einem faktischen Berufsausübungsverbot für die Mehrzahl der Zahnärzte und damit einhergehend zu einem Kollateralschaden für die davon zu 100% abhängigen gewerblichen zahntechnischen Laboratorien in Deutschland gleich. Damit brechen mangels Zahnersatzaufträgen die Umsätze der zahntechnischen Betriebe komplett weg.

Die Bundesregierung hat nunmehr für Zahnärzte und Therapeuten einen weiteren Rettungsschirm in Aussicht gestellt. Dabei ist sicherlich die gesamte Situation für das abhängige Zahntechniker-Handwerk nicht ausreichend im Blick der politisch Verantwortlichen. Darum wenden wir uns heute direkt an Sie, mit dem eindringlichen Hinweis auf unsere Situation.

Ausbildung kann nicht mehr stattfinden, Prüfungsvorbereitungen können kaum noch im notwendigen Maß gewährt werden.

Die Einnahmen der Betriebe des Zahntechniker-Handwerks liegen derzeit und auf absehbare Zeit unter den betriebswirtschaftlich notwendigen Margen. Mieten, Leasingraten oder die Kosten der Einführung MDR zum 26. Mai können nicht erwirtschaftet werden.

Durch das Instrument der Kurzarbeit können kurzfristig nicht alle Personalkosten aufgefangen werden. Eigenmittel sind in einer Großzahl von Betrieben nicht in ausreichendem Maße vorhanden, da notwendige Gewinne im Zahntechnikerhandwerk in den letzten Jahren wegen politischer Veränderungen im deutschen Gesundheitsmarkt ausblieben.

Eine in Teilen nicht mehr zeitgemäße Sozialgesetzgebung für die Gesundheitsberufe in Deutschland ist ursächlich für viele nun erkennbare Mängel verantwortlich.

Im Zahntechniker-Handwerk werden die Einzel-Positionen incl. der Materialien zur Herstellung von Zahnersatz mit den Verbänden der Krankenkassen als soziale Höchstpreise festgelegt. Wiederholte Bitten um Anerkennung von markt- und leistungsgerechter Preise wurden immer wieder verworfen. Die Soforthilfe-Programme des Bundes sind im Zahntechniker-Handwerk ungeeignet und reichen nicht aus, den Betrieben zu einem wirtschaftlichen Überleben zu verhelfen.

Damit sind das Dilemma und der Hauptgrund nun deutlich sichtbar geworden. Den Zahntechnik-Betrieben ist es auch nicht gelungen, notwendige Rücklagen aufzubauen, von denen sie jetzt in der Krise zehren könnten. Es drohen zwangsweise krisenbedingte Insolvenzen.

Viele Mitarbeiter würden nach der Krise nicht mehr in ihre Betriebe zurückkehren können, so dass auch deren Existenz in Frage steht. Letztendlich auch sie für eine flächendeckende zahntechnische Versorgung der Patienten nicht mehr zur Verfügung stehen.

Eine innovative moderne und international anerkannte Branche droht zu vom Markt zu verschwinden oder in die Hände von Kapitalgesellschaften, Investorengruppen und international agierenden Importgesellschaften zu gelangen. Das deutsche Zahntechniker-Handwerk sieht sich daher – wie andere Gesundheitshandwerke auch – in einer ausweglosen Situation.

Wir bitten Sie, alles dafür zu tun, dass die gewerblich zahntechnischen Labore, die von einem Zahntechnikermeister als Inhaber geführt sind, die standortnahe und qualitätsgesicherte Patientenversorgung garantieren können und weiterhin eine Chance behalten.

Wir Zahntechniker in den meistergeführten Betrieben in Deutschland wollen auch zukünftig zum Wohle der Patienten arbeiten, wir wollen junge Menschen ausbilden und ihnen eine Perspektive geben. Wir richten daher einen eindringlichen Appell an Sie, unser Gesundheitshandwerk in der Corona-Krise nicht zu vergessen.

Mit freundlichen Grüßen

Arbeitgeberverband Zahntechnik e.V.
Manfred Heckens
Präsident”

Foto Teaserbild: Andrey Kuzmin – stock.adobe.com

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