Branchenmeldungen 23.06.2014
Arbeitnehmer können Einblick in ihre Personalakte verlangen
Mitarbeiter können vom Arbeitgeber verlangen, Einblick in ihre Personalakte zu erhalten. Das teilt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag mit. Dabei dürfen ihnen keine Kosten entstehen. Wer möchte, kann ihr außerdem eigene Erklärungen oder Unterlagen beifügen. Das kann etwa eine Gegendarstellung zu einer Abmahnung sein oder ein Zeugnis über eine Zusatzqualifikation.
Die Personalakte enthält sämtliche Unterlagen, die das Arbeitsverhältnis des Beschäftigten betreffen. Dazu gehören etwa die Sozialversicherungsdaten, Angaben zu krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeitszeiten oder zur Dauer der Betriebszugehörigkeit. Auch Daten zum Lebenslauf legt der Arbeitgeber dort ab. Der Inhalt der Personalakte wird immer dann relevant, wenn es zum Beispiel um Beförderungen oder Kündigungen geht.
Quelle: dpa