Branchenmeldungen 30.01.2017
Ausländischer Studienabschluss darf nicht mit „Dr.“ abgekürzt werden
Wer in Belgien den Titel „Docteur en Medecine/Univ. Brüssel“ erwirbt, kann ihn in Deutschland nicht als „Dr.“ abkürzen. Einen ausländischen Hochschulgrad dürfen Absolventen in Deutschland auch nur in der ausländischen Form führen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin (DAV). Er bezieht sich auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz (Az.: 3 K 1538/15 MZ).
Quelle: dpa/tmn