Branchenmeldungen 17.02.2023
Ausrangierte medizinische Elektrogeräte sicher entsorgen
Haben medizinische Elektrogeräte wie Behandlungseinheiten, Röntgengeräte oder medizinische Kleingeräte ausgedient, gelten sie als gefährlicher Abfall. Denn in solchen Geräten befinden sich zum Beispiel Amalgamreste, Batterien, Akkumulatoren (kurz Akkus), Elektronik oder das hochgiftige Berylliumoxid in Röntgenröhren. Natürlich dürfen diese Stoffe auf keinen Fall in die Umwelt gelangen. Worauf es bei der Entsorgung von ausrangierten medizinischen Elektrogeräten und Behandlungseinheiten ankommt, hat Martin Dietrich, Geschäftsführer bei Enretec, zusammengefasst.
Daher ist bei ihrer Entsorgung folgendes zu beachten:
1. Nur ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb
Auch Behandlungseinheiten müssen fachgerecht abgebaut und entsorgt werden. Auch Behandlungseinheiten müssen fachgerecht abgebaut und entsorgt werden. Was heißt das? Kontaminierte Bauteile und gefährliche Stoffe, beispielsweise in Behandlungseinheiten und Röntgengeräten, werden in der sogenannten Erstbehandlungsanlage zunächst fachgerecht per Hand entfernt. Erst anschließend können die Geräte dann ohne Gefahr für Mensch und Umwelt fachgerecht zerlegt und hinterher entsorgt werden. Gut zu wissen: Medizinische Elektrogeräte haben auf normalen Wertstoffhöfen nichts zu suchen. Dort besteht das Risiko, dass gefährliche Stoffe bei unsachgemäßer Entsorgung in die Umwelt gelangen und einen Schaden verursachen. Die Entsorgung auf diesen Wertstoffhöfen/Schrottplätzen ist illegal. Wer das tut, muss gegebenenfalls dafür haften.
2. Stichtag 13. August 2005
Medizinische Elektroaltgeräte, die vor dem 13. August 2005 erworben wurden, sind von Rechts wegen historische Altgeräte. Für ihre Entsorgung sind allein die Praxisinhaber verantwortlich. Sie tragen komplett alle Kosten. Geht es um die Entsorgung jüngerer Elektroaltgeräte (ab 13. August 2005) sind Hersteller/Händler verpflichtet, eine Rückgabemöglichkeit anzubieten. Gut zu wissen: Der Dentalfachhandel und rund zwei Drittel aller Dentalhersteller in Deutschland haben uns beauftragt, die Rücknahme von Elektroaltgeräten, Behandlungseinheiten und Röntgengeräten, die sie in Verkehr gebracht haben, zu übernehmen sowie fachgerecht zu zerlegen und anschließend zu entsorgen.
3. Der richtige Entsorgungsbeleg
Der korrekte Entsorgungsbeleg gehört auch dazu. Auf der rechtlich sicheren Seite ist man nur mit Belegen, die ein Entsorger mit zertifizierter Erstbehandlungsanlage ausgestellt hat. Das heißt: Entsorgungsbelege von Wertstoffhöfen und Schrottplätzen werden im Falle einer Prüfung nicht anerkannt.
Gut zu wissen: Im Rahmen von Praxisbegehungen werden immer häufiger Entsorgungsbelege überprüft, da bei den Behörden die Sensibilität für dieses Thema steigt. Diese Daten muss ein rechtssicherer Entsorgungsbeleg enthalten: Menge, Anzahl, Abfallschlüsselnummer und das Datum der Entsorgung sind vom Praxisinhaber und Abfallentsorger anzugeben.
Bei alten Behandlungseinheiten/Röntgengeräten sind bestimmte Merkmale und die Seriennummer des Geräts anzugeben. Nur so lassen sie sich eindeutig zuordnen. Wichtig zu wissen: Jedes Röntgengerät ist bei der Strahlenschutzbehörde angemeldet und muss dort nach fachgerechter Entsorgung mit einem gültigen Entsorgungsbeleg abgemeldet werden.
4. Archivierung
Entsorgungsbelege sind fünf Jahre zu archivieren. Dafür bietet Enretec eine papierlose, digitale Archivierung auf unserem Kundenportal „myenretec“ an. Die Entsorgung von Behandlungseinheiten und Co. klingt nach viel Aufwand für die Praxis, ist es aber nicht, wenn sie von der Abholung bis zur Ausstellung des Entsorgungsbelegs von einem spezialisierten Entsorger mit Erstbehandlungsanlage übernommen wird.
Quelle: enretec