Branchenmeldungen 21.02.2011

Berliner Zahnärzte gegen Ausweitung der Praxisgebühr

Berliner Zahnärzte gegen Ausweitung der Praxisgebühr

Foto: © Shutterstock.com

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin (KZV Berlin) stellt sich vehement gegen alle Pläne zu einer Ausweitung der Praxisgebühr. In der zahnmedizinischen Versorgung gibt es keine überflüssigen Arztkontakte. Im Gegenteil – es müssen Anreize geschaffen werden, damit die Patienten ein- bis zweimal im Jahr vorsorgeorientiert in die Praxen kommen. Die moderne Zahnmedizin setzt komplett auf Prävention. Die Erfolge dieser Prävention sind sichtbar und haben nicht zu Kostensteigerungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung geführt. Die meisten Erkrankungen und Zahnschäden können vermieden werden, wenn die Patienten rechtzeitig in die Praxis kommen. Diese Strategie würde komplett unterlaufen, wenn jetzt für jeden Zahnarztbesuch fünf Euro fällig würden

Zudem ist der jetzige Verwaltungsablauf innerhalb einer Zahnarztpraxis in Zusammenhang mit der Praxisgebühr zwar zu bewältigen, aber durchaus belastend. Dr. Jörg-Peter Husemann, Vorstandsvorsitzender der KZV Berlin, erklärt dazu: „Fünf Euro für jeden Zahnarztbesuch sind weder für Patienten noch für das Praxisteam zumutbar. So etwas kommt nur dann heraus, wenn da Leute diskutieren, die von den praxisinternen Abläufen keine Ahnung haben. Am besten wäre es deshalb, die Praxisgebühr ganz abzuschaffen.“

Die Entwicklung der Krankenkassenbeiträge

Die Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kennen fast nur eine Richtung: Nach oben.

Grund sind die kontinuierlich steigenden Gesundheitsausgaben. Mit den von Schwarz-Gelb ins Auge gefassten 15,5 Prozent vom Bruttoeinkommen läge der Beitragssatz im kommenden Jahr ziemlich genau doppelt so hoch wie im Jahr 1957. Ein Überblick:

Jahr Beitragssatz

1957 7,80
1960 8,40
1965 9,80
1970 8,20
1975 10,50
1980 11,40
1985 11,80
1990 12,78
--------------------------------
1991 12,36
1995 13,15
2000 13,57
2005 13,73
2006 14,21
2007 14,80
2008 14,86
2009, bis 30.06. 15,50
ab 01.07. 14,90
2010 14,90
2011 vsl. 15,50

Anmerkung: Bis 1989 Jahresdurchschnitt aller Beitragssätze; ab 1990 jeweils durchschnittlicher Beitragssatz am 1. Januar; Seit dem 1.
Juli 2005 ist ein von den GKV-Mitgliedern (Arbeitnehmer und Rentner) allein zu bezahlender Sonderbeitrag von 0,9 Prozent in dem ausgewiesenen Wert mit enthalten. Seit 2009 gilt ein für alle GKV- Mitglieder einheitlicher Beitragssatz. Zur Jahresmitte 2009 wurde der Beitragssatz durch zusätzliche Mittel aus dem Bundeshaushalt im Rahmen des Konjunkturpaketes nach unten geschleust.

Quelle: dpa


Quelle: KZV Berlin, 02.07.2010


Mehr News aus Branchenmeldungen

ePaper