Branchenmeldungen 24.08.2016

Digitale Zahntechnik – neues Weiterbildungsfeld für Assistentinnen



Digitale Zahntechnik – neues Weiterbildungsfeld für Assistentinnen

Foto: © ikonoklast_hh – fotolia.com

Ein Kommentar von Jürgen Pischel

Zahnärzte in ihren Praxen sind ständig auf der Suche, die Delegationsbereiche der nicht persönlich zu erbringenden Leistungen auszudehnen. Dies natürlich im Rahmen der Verpflichtung, für alle am Patienten erbrachten Leistungen die Verantwortung zu tragen. Die Bereiche Prophylaxe, z.B. mit der PZR, bis hin zum Einsatzrahmen für Prophylaxeassistentinnen oder selbst Dentalhygienikerinnen stehen als be­redtes Beispiel dafür.

Neue digitale Technologien in der Versorgung eröffnen im Streben, so viel Leistungsvolumen wie möglich in der Praxis zu konzentrieren, nun neue Felder der Behandlung und Fertigung zahntechnischer Arbeiten. Die Dentalindustrie hat mit zahlreichen Entwicklungen die Systemvoraussetzungen geschaffen. Der digitale Abdruck, Scannen im Mund des Patienten, Konstruktionen mit der ent­sprechenden Software am Computer oder in der Scan-Einheit, gefertigt in einer Praxiseinheit mit einer Fräsmaschine, ist vielfach gelebte Realität – dies besonders für Inlays/Onlays, Einzelkronen, kleinere Brücken und einiges mehr. Der Patient kann seine Versorgung in einer Sitzung bekommen, darauf warten – ja, wenn nur der Zahnarzt die Zeit zur Konstruktion der Arbeit am Rechner findet.

So gibt es immer mehr Fortbildungs­angebote zur CAD/CAM-Assistenz in der Praxis, zur gezielt als „Prothetikfachkraft“ ausgebildeten „Helferin“. Neben der Pro­phylaxeassistentin und der Verwaltungs­fachassistentin soll es, so bereits Bestre­bungen in einzelnen Zahnärztekammern, Ausbildungsrichtlinien und entsprech­en­de Vorschriften für den Einsatzrahmen für die Zahnmedizinische Fachkraft in der Zahntechnik geben. So eröffnen die digitalen CAD/CAM-Technologie-Erfah­r­ungen neue Einsatzgebiete auf ent­sprechender Ausbildungsgrundlage – die Dentalindustrie unterstützt mit entsprech­enden Fortbildungsangeboten – zur Aus­dehnung der Arbeitsgebiete aus der Assistenz am Behandlungsstuhl hin zur Zahntechnik-Leistungserbringung, ohne eine zahntechnische Handwerks­aus­bil­dung durchlaufen zu haben. Der Zahn­techniker hingegen darf z.B. für den Scan­­­vorgang im Mund des Patienten nicht aktiv werden. Durch entsprechende Kammer-Richtlinien für den Einsatz­rahmen der CAD/CAM-Prothetik-Fachassistentin wird gesichert, dass im Rahmen des Prinzips „Delegation von Leistung unter Aufsicht“, also in Ver­ant­wortung des Zahnarztes, auch die Honorar­basis auf persönlicher Leistungserbringung gerechtfertigt wird.

Alles also okay im neuen Leistungs­ausweitungsstreben der Kammern: Praxis­­umsatz erweitert, Patient erfreut durch direkte Versorgung, und eine Steigerung der Attraktivität für den Fachassistenz-Nachwuchs geschaffen. Nur, was sagen die Zahntechniker-Berufs­organisationen dazu?

Toi, toi, toi,
Ihr J. Pischel

Quelle: Dental Tribune German Edition Nr. 7+8/2016

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