Branchenmeldungen 24.08.2016
Digitale Zahntechnik – neues Weiterbildungsfeld für Assistentinnen
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Ein Kommentar von Jürgen Pischel
Zahnärzte in ihren Praxen sind ständig auf der Suche, die Delegationsbereiche der nicht persönlich zu erbringenden Leistungen auszudehnen. Dies natürlich im Rahmen der Verpflichtung, für alle am Patienten erbrachten Leistungen die Verantwortung zu tragen. Die Bereiche Prophylaxe, z.B. mit der PZR, bis hin zum Einsatzrahmen für Prophylaxeassistentinnen oder selbst Dentalhygienikerinnen stehen als beredtes Beispiel dafür.
Neue digitale Technologien in der Versorgung eröffnen im Streben, so viel Leistungsvolumen wie möglich in der Praxis zu konzentrieren, nun neue Felder der Behandlung und Fertigung zahntechnischer Arbeiten. Die Dentalindustrie hat mit zahlreichen Entwicklungen die Systemvoraussetzungen geschaffen. Der digitale Abdruck, Scannen im Mund des Patienten, Konstruktionen mit der entsprechenden Software am Computer oder in der Scan-Einheit, gefertigt in einer Praxiseinheit mit einer Fräsmaschine, ist vielfach gelebte Realität – dies besonders für Inlays/Onlays, Einzelkronen, kleinere Brücken und einiges mehr. Der Patient kann seine Versorgung in einer Sitzung bekommen, darauf warten – ja, wenn nur der Zahnarzt die Zeit zur Konstruktion der Arbeit am Rechner findet.
So gibt es immer mehr Fortbildungsangebote zur CAD/CAM-Assistenz in der Praxis, zur gezielt als „Prothetikfachkraft“ ausgebildeten „Helferin“. Neben der Prophylaxeassistentin und der Verwaltungsfachassistentin soll es, so bereits Bestrebungen in einzelnen Zahnärztekammern, Ausbildungsrichtlinien und entsprechende Vorschriften für den Einsatzrahmen für die Zahnmedizinische Fachkraft in der Zahntechnik geben. So eröffnen die digitalen CAD/CAM-Technologie-Erfahrungen neue Einsatzgebiete auf entsprechender Ausbildungsgrundlage – die Dentalindustrie unterstützt mit entsprechenden Fortbildungsangeboten – zur Ausdehnung der Arbeitsgebiete aus der Assistenz am Behandlungsstuhl hin zur Zahntechnik-Leistungserbringung, ohne eine zahntechnische Handwerksausbildung durchlaufen zu haben. Der Zahntechniker hingegen darf z.B. für den Scanvorgang im Mund des Patienten nicht aktiv werden. Durch entsprechende Kammer-Richtlinien für den Einsatzrahmen der CAD/CAM-Prothetik-Fachassistentin wird gesichert, dass im Rahmen des Prinzips „Delegation von Leistung unter Aufsicht“, also in Verantwortung des Zahnarztes, auch die Honorarbasis auf persönlicher Leistungserbringung gerechtfertigt wird.
Alles also okay im neuen Leistungsausweitungsstreben der Kammern: Praxisumsatz erweitert, Patient erfreut durch direkte Versorgung, und eine Steigerung der Attraktivität für den Fachassistenz-Nachwuchs geschaffen. Nur, was sagen die Zahntechniker-Berufsorganisationen dazu?
Toi, toi, toi,
Ihr J. Pischel