Branchenmeldungen 20.12.2024

Drei Fragen an Dr. Karl-Georg Pochhammer (Vorstand KZBV)

Drei Fragen an Dr. Karl-Georg Pochhammer (Vorstand KZBV)

Foto: Roland Abel – stock.adobe.com/ Portrait: KZBV/Knoff

GDAG: Nein zum Abrechnungsverbot!

Der Bundestag hat erstmals im Oktober 2024 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Schaffung einer Digital­agentur für Gesundheit (GDAG) beraten. Der Entwurf sieht vor, mit einer neuen Digitalagentur die technische Transformation im Gesundheitswesen effektiver umzusetzen.

Herr Dr. Pochhammer, wie steht die KZBV zum Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG)?

Wir unterstützen das mit dem GDAG verfolgte Ziel der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Die vorgesehenen Maßnahmen müssen allerdings zu einem spürbaren Mehrwert für die Pa­tienten sowie die Vertragszahnärzteschaft führen.

Was bedeutet das mit dem GDAG geplante Abrechnungsverbot für Praxen?

Das Abrechnungsverbot gefährdet die Existenz der Praxen und damit die Gesundheitsversorgung. Denn die Hersteller von Praxissoftware sollen künftig ein neues Zertifizierungsverfahren durchlaufen. Fällt das Produkt ihres Softwareherstellers durch, dürfen Zahnarztpraxen dieses nicht mehr nutzen; andernfalls laufen sie Gefahr, die von ihnen erbrachten Leistungen nicht mehr abrechnen zu dürfen. Außerdem haben die Praxen selbst keinen Einfluss auf die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen durch die Softwarehersteller und infolge der vorgegebenen Frist nicht ausreichend Zeit, um gegebenenfalls den sehr aufwendigen Prozess eines Softwarewechsels anzustoßen.

Welche weiteren Mängel weist die geplante GDAG-Regelung Ihrer Meinung nach auf?

Die im GDAG geplante Weiterentwicklung der digitalen Terminvergabe, die eine Normierung der Anforderungen an digitale Terminbuchungsplattformen durch die KZBV vorsieht, schafft einen erheblichen Mehraufwand für alle Beteiligten. Die geplante Regelung lässt viele Punkte offen, etwa die Folgen für die freie Zahnarztwahl sowie Fragen des Datenschutzes und der Finanzierung. Sie bietet keinen erkennbaren Mehrwert für die Versorgung, sondern bedeutet nur zusätzliche Bürokratie für die Vertragszahnärzteschaft. Erst recht ist die Idee, Krankenkassen die Terminvermittlung zu überlassen, strikt abzulehnen. Der Aufbau von Parallel- und Doppelstrukturen ist weder wirtschaftlich noch geeignet, begrenzte Behandlungskapazitäten besser auszuschöpfen. Die Terminvergabe ist grund­legende Aufgabe der Zahnarztpraxen.

Weitere Infos auf: www.bundesgesundheits­ministerium.de

Dieser Beitrag ist in der ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis erschienen.

Quelle: KZBV

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