Branchenmeldungen 29.01.2014
ELGA-Portal gestartet
Seit 2. Jänner 2014 ist das Zugangsportal zur Elektronischen Gesundheitsakte ELGA online. Auf www.gesundheit.gv.at können sich alle Versicherten via Bürgerkarte oder Handysignatur einloggen. Die Funktionen von ELGA werden schrittweise ausgebaut. Im ersten Halbjahr 2014 steht die Möglichkeit der Abmeldung von ELGA zur Verfügung, damit jene BürgerInnen, die ELGA nicht nutzen wollen, einen sogenannten Widerspruch einlegen können. Ab dem zweiten Halbjahr 2014 werden dann erste Daten via ELGA abrufbar sein.
„Ich empfehle allen PatientInnen, die Elektronische Gesundheitsakte zu nutzen“, unterstreicht Stöger, „denn mit ELGA haben die behandelnden ÄrztInnen einen besseren Überblick über die Krankengeschichte und können somit mehr Qualität in Diagnose und Behandlung erbringen.“
Aber auch für die PatientInnen sei ELGA ein Vorteil in punkto Transparenz. „Erstmals kann man die eigenen Daten ganz einfach einsehen und mittels Protokoll nachvollziehen, welche Ärztin oder welcher Apotheker wann auf die eigenen Daten zugegriffen hat. Damit geben wir den PatientInnen die Kontrolle“, so der Gesundheitsminister weiter. Auch die PatientInnensicherheit werde erhöht: „Dank e-Medikation werden wir gefährlichen Wechselwirkungen von Arzneien vorbeugen, weil ÄrztInnen und ApothekerInnen wissen, was bereits verschrieben wurde.“ Nicht zuletzt verweist Stöger auf die Vermeidung von Mehrfachuntersuchungen durch ELGA: „Die eine oder andere Röntgenuntersuchung oder Blutabnahme wird PatientInnen erspart bleiben, wenn bereits ein brauchbarer Befund in ELGA vorliegt.“
Die ELGA-Daten – es handelt sich um Entlassungsbriefe, Medikation sowie Röntgen- und Laborbefunde – werden im zweiten Halbjahr 2014 über abrufbar sein. „Bis dahin sehe ich meine Aufgabe darin, Überzeugungsarbeit zu leisten und für ELGA zu werben“, so Gesundheitsminister Stöger. „Darüber hinaus wird laufend an der Weiterentwicklung und Verbesserung der elektronischen Gesundheitsakte gearbeitet.“
Nutzen für Patientinnen und Patienten
Erhöhung der PatientInnensicherheit (E-Medikation)
Verbesserung der Behandlungsqualität (Befundbereitstellung)
technisch gesicherter Zugriff auf eigene Befunde über Internet
Vermeidung von Mehrfachuntersuchungen
Nutzen für Spitäler, Ärztinnen und Ärzte, Apotheken und Pflegeeinrichtungen
zeitnahe Verfügbarkeit relevanter Informationen (Befunde, Medikamente)
Vermeidung von möglichen Behandlungsfehlern
Organisationsübergreifender Informationsfluss und somit bessere Zusammenarbeit
einheitliche, qualitätsgesicherte Standards
Datenschutz und Datensicherheit
IT-Sicherheit im Gesundheitswesen wird normiert, hohe Sicherheitsstandards vorgegeben
ELGA-Befunde sind dezentral gespeichert
technischer Nachweis des Behandlungsverhältnisses erforderlich
Patientinnen und Patienten können Zugriffsrechte selbst bestimmen
Patientinnen und Patienten sehen, wer auf ihre Daten zugegriffen hat
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit