Branchenmeldungen 02.04.2026
FVDZ-Webinar am 17. April zur richtigen Vergütung des Praxisteams
Neu: Alle Live-Webinare sind jetzt auch nach dem Webinar als On-demand-Kurse noch für 24 Stunden abrufbar! Wer zum Live-Termin verhindert ist, kann das gewünschte Webinar nach Abschluss noch für diesen Zeitraum buchen und auf dem FVDZ-Campus ansehen. Bereits gebuchte oder absolvierte Live-Webinare können innerhalb dieser 24 Stunden kostenlos erneut abgerufen werden. Einige Webinare sind auch länger verfügbar – entsprechende Hinweise finden Sie in der Beschreibung der einzelnen Fortbildungen.
Vergütung der Praxismitarbeiterinnen/Praxismitarbeiter richtig gestalten
Seit dem 1. Januar 2025 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,82 Euro brutto je Stunde. Hinzu kommen branchenspezifische Mindestlöhne. Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung vom 27. Juni 2025 beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn wie folgt anzuheben:
- zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto je Zeitstunde
- zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro brutto je Zeitstunde
Der Beschluss der Kommission muss noch durch eine Rechtsverordnung umgesetzt werden. Die Flexibilität in der Vergütungsgestaltung wird dadurch weiter eingeschränkt, jedoch nicht aufgehoben. In vielen Praxen besteht daher unverändert hoher Beratungsbedarf. Der gesetzliche Mindestlohn und die Suche nach Fachkräften, die mit einem attraktiven Vergütungspaket langfristig an das Unternehmen gebunden werden sollen, führen zu steigenden Personalkosten. Ob steigende Personalkosten oder zunehmende Bürokratisierung – viele Unternehmen stehen diesen Entwicklungen kritisch gegenüber, sind jedoch häufig nicht ausreichend informiert.
Eine flexible und individuelle Gestaltung der Vergütung gewinnt deshalb weiter an Bedeutung.
Das Webinar mit Daniel Lüdtke informiert am 17. April 2026 ab 14 Uhr zu folgenden Themen:
- Inflationsausgleichsprämie – Nutzungsmöglichkeiten
- Betriebliche Gesundheitsförderung
- Fahrtkostenzuschüsse
- Jobticket
- Überlassung eines Dienstfahrrads zur privaten Nutzung
- Kindergartenbeiträge
- Datenverarbeitungs- und Kommunikationsgeräte zur Übereignung an Arbeitnehmer
- Vom Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt gestellter Ladestrom sowie die zeitweise unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung an Arbeitnehmer
- Internetpauschale (Zuschuss zur privaten Internetnutzung des Arbeitnehmers)
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