Branchenmeldungen 31.03.2026
FVDZ: Sparmaßnahmen müssen zielgenau an Kostentreibern ansetzen
Der Ansatz der einnahmenorientierten Ausgabepolitik sei vom Prinzip her zwar nachvollziehbar, gleiche aber mit dem an die Grundlohnsumme (minus 1 Prozent) gebundenen Vergütungsanstieg einem Rundumschlag, der den zahnärztlichen Versorgungsbereich über Gebühr hart treffen wird, kritisiert der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ).
Aus Sicht des FVDZ ist entscheidend, dass Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV zielgenau an den tatsächlichen Kostentreibern ansetzen. Die zahnärztliche Versorgung gehört nicht zu diesen Bereichen. Im Gegenteil: Durch ihren hohen Präventionsanteil trägt sie seit Jahren maßgeblich dazu bei, kostenintensive Folgeerkrankungen zu vermeiden und die Ausgabenentwicklung zu dämpfen.
Der vorliegende Vorschlag gleiche einem Finanzstabilisierungsgesetz (FinStG) 2.0. Der FVDZ fordert eine offene und ehrliche Reformdebatte, anstatt erneut die Leistungserbringer kleinteilig unter Druck zu setzen. Viele Zahnarztpraxen stünden inzwischen unter erheblichem wirtschaftlichem Druck, der Kostenanstieg durch politisch induzierte Vorgaben sei enorm. Gleichzeitig gebe es weniger Gestaltungsfreiheit innerhalb des Systems. „Das Signal, das von der Grundlohnsummenanbindung (minus 1 Prozent) ausgeht, ist verheerend“, sagt Öttl. „Viele ältere Praxisinhaber, die sich jetzt gerade mal vom FinStG erholt haben, werden sich ihre weitere Praxistätigkeit sehr genau überlegen. Anreize für Niederlassungswillige werden erneut gen Null gedreht. Das kann nicht das sein, was sich die Gesundheitsministerin als Stärkung der ambulanten Versorgung vorstellt“, kritisiert Öttl.
Der FVDZ fordert, die Rahmenbedingungen für eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung verlässlich zu sichern, dazu gehört auch langfristige Planungssicherheit für die Praxen.