Branchenmeldungen 15.06.2015
Gemobbt, gekündigt, betrogen: Zahnärztin fälscht Unterschrift der ZFA
share
In einem aktuellen Fall, der gerade vor dem Bonner Landgericht ausgefochten wurde, half schlussendlich nur noch eine Schriftprobe, um Recht bzw. Unrecht zu sprechen. Eine Zahnarzthelferin, die laut Angeklagter und Inhaberin einer Bonner Zahnarztpraxis angeblich eine dritte Abmahnung entgegengenommen sowie selbst mit ihrer Unterschrift bestätigt hat, bezichtigte ihre Chefin der Lüge und Urkundenfälschung.
Doch, was war passiert? Grün waren sich die beiden nie und so folgte innerhalb von zwei Jahren die erste Abmahnung, eine zweite sogleich und im letzten Sommer dann die Dritte – inklusive Kündigung. Jedoch habe sie diese nie unterzeichnet, wehrte sich die Zahnarzthelferin nun im Zeugenstand. Sie unterschreibe doch nicht ihre eigene Kündigung, beteuerte sie gegenüber dem Richter, wird die Mitarbeiterin vom General Anzeiger Bonn zitiert. Die Karten für die 55-jährige Zahnärztin standen schlecht, die Beweislast ebenfalls. So gab es wohl auch ein mitgehörtes Gespräch, in dem sie einer anderen Praxismitarbeiterin erklärt habe, dass sie in puncto Unterschrift sehr wohl dazu autorisiert sei. Es stand nun Aussage gegen Aussage. Die Handschriftprobe musste also Aufschluss geben und über den Ausgang des Verfahren entscheiden. Und so wurde im Gerichtssaal die Unterschrift aufs Papier niedergeschrieben, verglichen und entschieden, dass sich die Unterschriften zwar ähneln, aber nicht hundertprozentig übereinstimmen.
Der Richter befand die Zahnärztin hinsichtlich Urkundenfälschung für schuldig und brummte ihr 1.000 Euro Geldstrafe auf. Die beiden Praxismitarbeiterinnen sind heute nicht mehr in der Bonner Praxis im Einsatz. Die belangte Zahnärztin beteuerte im Verfahren immer wieder ihre Unschuld. Dieser verlieh sie nun noch einmal mit einer angekündigten Berufung Nachdruck.
Anzeige