Branchenmeldungen 20.02.2014
Geschädigter Nerv bei Implantation kostet Behandler 5.000 Euro
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Zahnarzt implantiert zu großes Implantat
Trägt ein Patient, bedingt durch eine fehlerhafte Implantatbehandlung, dauerhaft gesundheitlichen Schäden davon, kann er gemäß eines aktuellen Urteils des OLG Koblenz den behandelnden Zahnarzt zur Rechenschaft ziehen und Schmerzensgeld verlangen. In dem konkreten Fall verursachte der Behandler eine nervliche Schädigung des Kiefers während der Implantatversorgung. Er setzte ein zu großes Implantat ein, welches die Beeinträchtigung des Nervenkanals nach sich zog. Das zuständige Oberlandesgericht sprach dem zu Schaden gekommenen Patienten ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro zu (Az. 5 U 1202/13).