Branchenmeldungen 01.07.2013
Gesundheitsreform: Anonymisierte Meldung ambulanter Leistungen
Stöger: Nächster Schritt der Gesundheitsreform beschlossen
„Um die Versorgung für die Menschen gut planen zu können
und Versorgungslücken zu erkennen, muss man genau wissen, welche
medizinischen Leistungen wo erbracht werden. Gerade im ambulanten
Bereich, also in der Spitalsambulanz und beim niedergelassenen Arzt,
ist das besonders wichtig. Damit Bund, Länder und Sozialversicherung
in Zukunft das Versorgungsgeschehen noch besser an die Bedürfnisse
der Bevölkerung anpassen können, werden ab 2014 alle Leistungen im
ambulanten Bereich pseudonymisiert dem Bund gemeldet“, betonte
Gesundheitsminister Alois Stöger anlässlich des kürzlichen Beschlusses
des Katalogs ambulanter Leistungen (KAL) durch die
Bundesgesundheitskommission. Bisher lagen diese
Leistungsinformationen zur gemeinsamen Planung von Bund, Ländern und
Sozialversicherung nicht vor. Seit 2010 wurde in Pilotprojekten am
Katalog ambulanter Leistungen, als wichtige Basis der
Gesundheitsreform, gearbeitet.
„Wir setzen mit diesem Beschluss schon wenige Tage nach Vorlage des ersten Bundeszielsteuerungsvertrags den nächsten Schritt zur Umsetzung der Gesundheitsreform. Mir ist es wichtig, die Qualität des Gesundheitssystems noch weiter zu verbessern. Die Menschen müssen rasch und flächendeckend versorgt werden. Durch die gemeinsame Planung von Spitälern und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten werden wir dieses Ziel erreichen“, so der Minister abschließend.