Branchenmeldungen 16.03.2012
Glattflächenversiegelung: BKK VBU zahlt Zuschuss
Als einzige Krankenkasse bezuschusst die BKK·VBU die Glattflächenversiegelung bei einer festen Zahnspange. Die Mehrleistung, die rückwirkend ab 1. Januar gilt, wurde jetzt vom Bundesversicherungsamt genehmigt.
Seit Anfang des Jahres gibt der Gesetzgeber den Krankenkassen wieder mehr Handlungsspielräume bei der Gestaltung ihrer Leistungsangebote. „Wir haben diese Chance schnell genutzt“, erklärt Andrea Galle, Vorstand der BKK·VBU, „und zahlen Eltern einen Zuschuss von 100 Euro zur sogenannten Glattflächenversiegelung, wenn ihren Kindern eine feste Zahnspange verordnet wird. Damit übernimmt die BKK·VBU eine Vorreiterrolle beim Zahnschutz.“ Mit der neuen Leistung weitet die BKK·VBU ihr spezielles Paket an Zusatzangeboten für Familien, das unter anderem zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere, einen Baby-Bonus von bis zu 190 Euro und kostenfreie Kinderkurse beinhaltet, aus.
Schutzlack hilft
Bei der Versorgung mit einem Multiband kommt es zu Entkalkungen der Zahnhartsubstanzen, welche wiederum Karies zur Folge haben können. Mit einer systematischen Individualprophylaxe während der Multibandphase kann die Entkalkung reduziert werden. Eine Untersuchung über die Effektivität einer Glattflächenversiegelung hat ergeben, dass bei Patienten mit einer versiegelten Labialfläche sowohl bei den durch die Entkalkungen betroffenen Flächen als auch bei der Entkalkungstiefe deutlich geringere Schweregrade vorlagen als bei der Vergleichsgruppe ohne versiegelte Labialflächen. „Die Glattflächenversiegelung ist eine äußerst sinnvolle Maßnahme, um Entkalkungen und Karies vorzubeugen“, betont Christina Tietz, Zahnärztin der BKK VBU. Natürlich sei eine besonders gründliche Zahnreinigung aber weiterhin unbedingt notwendig.
Bisher musste dieser zusätzliche Schutz allein von den Eltern getragen werden. Die BKK·VBU bezuschusst jetzt als einzige Krankenkasse die Glattflächenversiegelung. „Damit wollen wir den Eltern einen Anreiz bieten, in die Gesundheit ihrer Kinder zu investieren“, macht Andrea Galle das Engagement der BKK·VBU deutlich. Die Erstattung ist einfach. Nachdem der Kieferorthopäde die Glattflächenversiegelung vorgenommen hat, reichen die Eltern die Rechnung bei der BKK·VBU ein und erhalten den Zuschuss zeitnah auf ihr Konto.
Quelle: BKK·VBU