Branchenmeldungen 10.01.2022

Informationen für Zahnärzt*innen: Impfen in der Zahnarztpraxis

Informationen für Zahnärzt*innen: Impfen in der Zahnarztpraxis

Foto: Blue Planet Studio – stock.adobe.com

Informationen für Zahnärztinnen und Zahnärzte zur Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in Zahnarztpraxen

Die Bundestagsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben das „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ vorgelegt, welches zeitlich befristet auch Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in Zahnarztpraxen vorsieht.

Dafür ist es notwendig, logistische, personelle, haftungsrechtliche und abrechnungstechnische Details zu klären, um die geplanten Schutzimpfungen zu ermöglichen. Die Klärung dieser Details sind im vollen Gange. Bitte beachten Sie dazu nachfolgende Hinweise sowie den Fragen-Antwort-Katalog der Bundeszahnärztekammer.

Hinweise

Das Impfen in den Zahnarztpraxen kann noch nicht sofort nach Inkrafttreten des oben genannten Gesetzes starten. Zahnärzte und Zahnärztinnen werden auf Grund der derzeitigen Impfstofflimitierungen und ungeklärten Umsetzungsdetails die ärztliche Kollegenschaft zunächst in externen mobilen Einheiten, Arztpraxen und Impfzentren unterstützen können. Falls die pandemische Lage dies erfordern sollte, können darüber hinaus perspektivisch auch Impfungen in Zahnarztpraxen in Betracht gezogen werden. Hierfür fehlen derzeit jedoch noch entsprechende Voraussetzungen wie etwa Software-Tools.

Die nachfolgenden Informationen geben den aktuellen Sachstand wieder. Damit soll Zahnärztinnen und Zahnärzten die Möglichkeit geben werden, die Zeit bis zum möglichen Impfstart für die Vorbereitung - unter anderem die Teilnahme an ärztlichen Schulungen - zu nutzen.

Quelle: Landeszahnärztekammer Brandenburg/ BZÄK

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