Branchenmeldungen 12.05.2026
KFO nur vom Fachzahnarzt? Die Debatte um Patientenschutz, Standards und Einsparungen
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Referentenentwurf GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 16.04.2026
Die entscheidende Passage findet sich auf Seite 11 des Referentenentwurfs. Dort heißt es: „Nicht zur zahnärztlichen Behandlung gehört die kieferorthopädische Behandlung (…) durch Vertragszahnärzte, die keine Anerkennung als Fachzahnarzt für Kieferorthopädie besitzen (…)“.
Damit würde erstmals ein Bereich der Zahnmedizin, der bislang grundsätzlich von jedem approbierten Zahnarzt ausgeübt werden darf, stärker an eine formalisierte Spezialisierung gebunden werden. Der Referentenentwurf begründet die geplante Einschränkung nicht nur mit strukturellen Veränderungen innerhalb der Kieferorthopädie, sondern ausdrücklich auch mit finanziellen Effekten.
Einsparungen ab dem Jahr 2027 von 30 Millionen EUR möglich
Laut Bundesgesundheitsministerium sollen durch die Beschränkung auf Fachzahnärzte für Kieferorthopädie im Jahr 2027 Einsparungen von rund 30 Millionen Euro entstehen, in den Folgejahren sogar rund 60 Millionen Euro jährlich. Wie diese Einsparungen konkret kalkuliert wurden, bleibt im Entwurf allerdings weitgehend offen. Weder Fallzahlen noch regionale Versorgungseffekte oder mögliche Verlagerungen werden näher erläutert.
Gerade vor diesem Hintergrund dürfte auch die Frage an Bedeutung gewinnen, ob eine jahrzehntelang zulässige Berufsausübung ohne angemessene Übergangsregelungen nachträglich erheblich eingeschränkt werden kann. Viele Praxen haben ihre Tätigkeit, Investitionen und Fortbildungsstrukturen auf Grundlage der bisherigen Rechtslage aufgebaut.
Die Reaktionen innerhalb der Branche fallen entsprechend deutlich aus. Während KZBV, BZÄK sowie mehrere Kassenzahnärztliche Vereinigungen vor Versorgungslücken und wirtschaftlichen Folgen warnen, unterstützen viele Fachzahnärzte für Kieferorthopädie die Diskussion über verbindlichere Qualifikationsstandards und eine stärkere Spezialisierung innerhalb der KFO.
Warum die Debatte gerade jetzt an Fahrt aufnimmt
Die moderne Kieferorthopädie hat sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Digitale Workflows, Aligner-Therapien, 3D-Planung und zunehmend interdisziplinäre Behandlungskonzepte haben die fachlichen Anforderungen deutlich erhöht. Befürworter einer stärkeren Regulierung argumentieren deshalb, dass komplexe kieferorthopädische Behandlungen heute weit mehr erfordern als einzelne Fortbildungsmodule oder berufsbegleitende Curricula. Der Fachzahnarzt für Kieferorthopädie absolviert nach dem Studium eine mehrjährige strukturierte Vollzeitweiterbildung mit klar definierten klinischen und theoretischen Anforderungen.
Die eigentliche Diskussion verläuft dabei weniger zwischen Curriculum, Masterabschluss oder Fachzahnarzttitel. Entscheidend ist vielmehr, dass approbierte Zahnärzte bislang selbst festlegen können, in welchem Umfang sie kieferorthopädisch tätig werden. Welche praktische Erfahrung oder Fortbildungsintensität tatsächlich dahintersteht, ist für Patienten oft nur schwer nachvollziehbar.
Transparenz, Qualität und Patientenschutz
Genau an diesem Punkt setzen die Befürworter der geplanten Regelung an. Vertreter kieferorthopädischer Fachgesellschaften, Fachzahnärzte für Kieferorthopädie sowie Teile der Standespolitik argumentieren, dass es im Kern nicht primär um Marktverteilung oder Standespolitik gehe, sondern um nachvollziehbare Mindeststandards innerhalb einer zunehmend spezialisierten Zahnmedizin. Patienten müssten sich bislang weitgehend darauf verlassen, dass ein Zahnarzt seine eigene kieferorthopädische Kompetenz realistisch einschätzt. Einheitliche Qualifikationsstufen könnten diese Transparenz künftig erhöhen und die Vergleichbarkeit innerhalb der Versorgung verbessern.
Gerade bei komplexen Fehlstellungen, langfristigen Therapieverläufen und digital gesteuerten Behandlungskonzepten stellt sich aus Sicht der Befürworter zunehmend die Frage, ob freiwillige Fortbildungsmodelle langfristig ausreichen.
Kritik kommt dagegen unter anderem von allgemein tätigen Zahnärzten mit kieferorthopädischem Tätigkeitsschwerpunkt, Teilen der Berufsverbände sowie Praxisinhabern in ländlichen Regionen. Sie sehen in der geplanten Regelung eine pauschale Abwertung langjähriger praktischer Erfahrung und warnen vor wirtschaftlichen Folgen sowie möglichen Versorgungslücken.
Viele dieser Zahnärzte seien seit Jahren erfolgreich kieferorthopädisch tätig und verfügten über umfangreiche praktische Erfahrung. Für zahlreiche Praxen wäre die Regelung daher nicht nur ein struktureller, sondern auch ein wirtschaftlicher Einschnitt.
Die Präsidentin der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) Dr. Romy Ermler kritisiert daher:
Wird die KFO zum Präzedenzfall?
Die eigentliche Brisanz der Debatte liegt möglicherweise weit über der Kieferorthopädie hinaus. Denn sollte sich der Gesetzgeber künftig stärker an formalisierten Spezialisierungen orientieren, könnte dies langfristig auch andere Bereiche der Zahnmedizin betreffen.
So dürfen approbierte Zahnärzte bereits heute grundsätzlich oralchirurgische Eingriffe durchführen, obwohl gleichzeitig mit dem Fachzahnarzt für Oralchirurgie eine klar definierte Spezialisierung existiert. Auch dort basiert die praktische Tätigkeit vieler Zahnärzte letztlich auf individueller Fortbildung, Erfahrung und eigener Einschätzung der fachlichen Grenzen.
Die KFO-Debatte berührt damit eine grundsätzliche Entwicklung innerhalb der Zahnmedizin: Soll die Approbation weiterhin einen möglichst breiten Behandlungsrahmen ermöglichen oder werden formalisierte Spezialisierungen künftig stärker zum verbindlichen Standard?
Ähnliche Spannungsfelder zeigen sich seit Jahren beim Thema Eigenlabor. Während gewerbliche Dentallabore meisterpflichtig sind, dürfen Zahnärzte zahntechnische Leistungen im praxiseigenen Labor ohne Zahntechnikermeister durchführen. Auch hier treffen Berufsausübungsfreiheit, Qualitätssicherung und Spezialisierungsfragen unmittelbar aufeinander.
Auch mit der Krankenhausreform (KHVVG) und dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) zeigt sich eine gesundheitspolitische Tendenz hin zu stärkerer Spezialisierung und verbindlichen Qualitätsvorgaben. Leistungen werden zunehmend an definierte Struktur- und Qualitätskriterien geknüpft. Beobachter sehen darin ein mögliches Signal auch für andere Bereiche des Gesundheitswesens.
Drohen tatsächlich Versorgungslücken?
Besonders kritisch wird die geplante Regelung mit Blick auf die Versorgungssituation diskutiert. Vor allem in ländlichen Regionen und Teilen Ostdeutschlands übernehmen Zahnärzte ohne Fachzahnarzttitel einen erheblichen Teil der kieferorthopädischen Versorgung.
Sollte ein Fachzahnarztvorbehalt tatsächlich umgesetzt werden, könnten sich Wartezeiten verlängern und Anfahrtswege für Patienten deutlich zunehmen. Berufsverbände warnen bereits jetzt vor einem spürbaren Rückgang verfügbarer Behandlungskapazitäten.
Gleichzeitig argumentieren Befürworter, dass Spezialisierung nicht automatisch zu Unterversorgung führen müsse. Denkbar wäre vielmehr eine stärkere Differenzierung innerhalb der Versorgung: Komplexe Fälle beim Fachzahnarzt, Standardfälle in strukturierter Zusammenarbeit mit allgemein tätigen Zahnärzten.
Die eigentliche Herausforderung liegt deshalb möglicherweise weniger in der Frage, wer einzelne Leistungen erbringt, sondern vielmehr darin, wie Patienten künftig Transparenz und Sicherheit über die tatsächliche Qualifikation ihres Behandlers erhalten.
Mehr als nur eine berufspolitische Diskussion
Bislang handelt es sich lediglich um einen Referentenentwurf. Ob die geplante Fachzahnarztpflicht tatsächlich umgesetzt wird, bleibt offen. Schon jetzt zeigt die Debatte jedoch, wie stark sich die Zahnmedizin zwischen Spezialisierung, Qualitätssicherung und flächendeckender Versorgung neu positionieren muss. Die eigentliche Tragweite könnte deshalb weit über die Kieferorthopädie hinausreichen. Denn wenn der Gesetzgeber beginnt, zahnärztliche Tätigkeiten stärker an formalisierte Spezialisierungen zu knüpfen, könnte dies langfristig die Struktur der gesamten Zahnmedizin verändern.