Branchenmeldungen 11.05.2026
Kieferorthopädie: Sparvorschläge ohne Grundlage
Sie erhöhen das Risiko von Unter- und Fehlversorgung durch Überpauschalierung und eine intendierte Beschränkung einer leitliniengerechten Versorgung. Eine Umsetzung würde damit die Versorgung von Kindern und Jugendlichen nicht verbessern, sondern im Gegenteil verschlechtern. Dies erklärte der Berufsverband bereits in seiner Stellungnahme an das Bundesgesundheitsministerium vom 19.04.2026.
Als Beispiel weist der BDK darauf hin, dass der Referentenentwurf die Vorstellung der Finanzkommission aufgreift, es könnte ein Drittel der vor und während einer kieferorthopädischen Behandlung durchgeführten Röntgenuntersuchungen eingespart werden. Der Finanzkommission Gesundheit war offensichtlich nicht bekannt, dass erst im vergangenen Jahr eine Leitlinie zur kieferorthopädischen Diagnostik veröffentlicht wurde, die solche Erwartungen nicht zulässt.
Aber auch die Ideen, durch eine weitere Pauschalierung „Fehlanreize“ zu verhindern, ist nicht nachvollziehbar. Die Kieferorthopädie ist der am stärksten regulierte Versorgungsbereich im deutschen Gesundheitswesen. Zeitabhängige Leistungen sind bereits pauschaliert, diagnostische Leistungen weitgehend anzahlbeschränkt. Jede Behandlung und jede Änderung in der Behandlung muss von den Krankenkassen genehmigt werden, Reparaturen an Geräten und Ähnliches werden angezeigt und von den Kassen geprüft. Aktuelle wissenschaftliche bevölkerungsrepräsentative Untersuchungen haben gezeigt, dass keine Überversorgung vorliegt. Der Versuch, in einem solchen System weitere Einsparungen vorzunehmen, kann nur zulasten der Patientinnen und Patienten gehen. Gerade Patienten mit schweren und schwersten Fehlstellungen könnten künftig schwieriger Zugang zu kieferorthopädischer Versorgung haben.
Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber die von den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen vorgebrachten Warnungen, mit der Umsetzung der Regelungen sei eine flächendeckende Versorgung nicht mehr möglich, bislang nicht aufgegriffen hat. Auch wenn die Weiterbildung zum Fachzahnarzt bzw. zur Fachzahnärztin für Kieferorthopädie die höchste Qualifikationsstufe in der Kieferorthopädie darstellt, müssen auch ausreichend qualifizierte Zahnärztinnen und Zahnärzte ohne Weiterbildung in die Versorgung einbezogen werden, wenn dies nötig ist, um die Kinder und Jugendlichen in Deutschland versorgen zu können.