Branchenmeldungen 30.01.2025

Zahnmedizin-Verbände: Kritik am Hochschulstärkungsgesetz NRW

Zahnmedizin-Verbände: Kritik am Hochschulstärkungsgesetz NRW

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Um den Fachkräftemangel zu mindern, plant die Landesregierung Nordrhein-Westfalens mit dem neuen Hochschulstärkungsgesetz eine „Attraktivitätsoffensive“ für Hochschulen, die durch studierendenfreundlichere und transparentere Regelungen umgesetzt werden soll.

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e.V. (DGZMK), die Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e.V. (VHZMK), der Arbeitskreis für die Weiterentwicklung der Lehre in der Zahnmedizin (AKWLZ) und die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) üben scharfe Kritik an diesem Gesetzentwurf, insbesondere an § 66 Abs. 1c. Dieser sieht vor, Studierenden, die die zahnärztliche Prüfung nicht bestehen, einen Bachelorabschluss zu verleihen.

Die Einführung eines Bachelorabschlusses in der Zahnmedizin wird von den Verbänden als überflüssig erachtet, da die Durchfallquote bei zahnärztlichen Prüfungen äußerst gering ist. Zudem fehlen berufliche Perspektiven für Absolventen eines solchen Abschlusses, da ohne Approbation keine praktische Tätigkeit in der Zahnmedizin möglich ist. Ein Bachelorabschluss könnte Studierende dazu verleiten, auf die Wiederholung der Prüfung zu verzichten, was die Qualität der Ausbildung untergraben würde.

Patientensicherheit gefährdet

Die Stellungnahme betont zudem die potenziellen Auswirkungen auf die Patientensicherheit. Eine Umgehung der Approbationsprüfung durch einen Bachelor- und Masterabschluss über die sogenannte „Hintertür“ würde die Qualitätsansprüche der medizinischen Ausbildung in Deutschland untergraben. Da die Patientensicherheit eng mit der Qualifikation der behandelnden Zahnärzte verknüpft ist, könnte dies schwerwiegende Folgen haben. Darüber hinaus weisen die Verbände auf mögliche europarechtliche Probleme hin, da in Deutschland erworbene zahnmedizinische Abschlüsse von einer EU-weiten automatischen Anerkennung profitieren, deren Grundlage jedoch eine festgelegte Ausbildungsdauer und klar definierte Inhalte sind. Der vorliegende Gesetzentwurf gefährde diese Anerkennung.

Die Verbände fordern stattdessen, die ohnehin niedrigen Durchfallquoten durch präventive Maßnahmen wie bessere Auswahlverfahren weiter zu senken. Sie plädieren dafür, dass grundlegende Strukturänderungen in der medizinischen Ausbildung bundesweit und im Konsens entschieden werden, um Qualität und Verfassungsmäßigkeit zu sichern.

Quelle: Gemeinsame Stellungnahme der BZÄK, DGZMK, VHZMK, AKWLZ und der AWMF

Dieser Artikel ist unter dem Titel „Kritik am Hochschulstärkungsgesetz NRW“ in der Dental Tribune Deutschland erschienen.

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