Branchenmeldungen 30.04.2018

KZV-Hamburg: Kritik des Bundesrechnungshofes nicht haltbar

KZV-Hamburg: Kritik des Bundesrechnungshofes nicht haltbar

Foto: Goodpics – stock.adobe.com

Anfang letzter Woche monierte der Bundesrechnungshof den Nutzen kieferorthopädischer Behandlungen als nicht durch hinreichende Studien belegt, worauf ein negativ gefärbtes Presseecho durch sämtliche Medien folgte. Obwohl der Nutzen nicht nachgewiesen sei, werde mit steigender Tendenz und dementsprechend steigenden Ausgaben behandelt. In seinem Ergänzungsband zum Jahresbericht 2017 spricht der Bundesrechnungshof von allein 1,1 Milliarden Euro für die GKV-Versicherten.

Dazu der Vorsitzende des Vorstandes der KZV-Hamburg, Dr./RO Eric Banthien: „Der Bundesrechnungshof bezweifelt die Wirksamkeit kieferorthopädischer Behandlungen. Das tut er allein auf der Basis von Schätzungen und Vermutungen. Schon das erste Wort in seiner Verlautbarung ist bezeichnend: „Schätzungsweise“. Das ist eine sehr wackelige Basis, um eine erfolgreiche Therapie in Zweifel zu ziehen. Tatsächlich gibt es keine evidenzrelevanten Doppelblindstudien zum Nutzen der Kieferorthopädie, aber wer wollte auch die Kinder in der Kontrollgruppe zwingen, zu Forschungszwecken unbehandelt zu bleiben?

Die Folgen der Nichtbehandlung sind ja trotzdem bekannt. Schwierigkeiten mit der Zahnpflege bei einem Engstand der Zähne sind da noch die harmloseste Variante. Darauf folgt dann gern die Entzündung des Zahnfleisches, und in weiterer Folge Parodontitis mit Zahnverlust. Die Fehlstellung kann sich aber auch in einer Fehlbelastung der Zähne manifestieren. Die möglichen Folgen: Einerseits Abbau des Zahnhaltegewebes mit anschließendem Zahnverlust, andererseits Schmerzsyndrome in Folge der Cranio-Mandibulären Dysfunktion, die weit über den Mund-Kiefer-Gesichtsbereich hinaus zu schwerem Leiden führen können.

Natürlich gibt es auch Zahnfehlstellungen, die lediglich ein ästhetisches Problem darstellen, aber die sind durch die KIG Einstufung aus der Leistungspflicht der Krankenkassen herausgenommen worden. Wir warten also auf die vom Bundesrechnungshof angeregte Studie, aber bis dahin lasst uns den Kindern ihre notwendige Behandlung nicht vorenthalten.“

Dr. Stefan Buchholtz, Referent für Kieferorthopädie im Vorstand der KZV Hamburg, dazu: „Der pauschalen Behauptung des Bundesrechnungshofes, dass der Nutzen der kieferorthopädischen Behandlung nicht gesichert sei, kann man nur mit Nachdruck widersprechen. Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie belegen Publikationen auf höchstem Evidenzniveau beispielsweise, dass Fehlstellungen - vergrößerte sagittale Frontzahnstufen – unbehandelt derzeit weltweit für über 200 Millionen Verletzungen pro Jahr mit entsprechenden Folgekosten verantwortlich seien. Weiterhin führt die Gesellschaft aus, dass sich die Wahrscheinlichkeit eines Frontzahntraumas bei dieser Form der Fehlstellung verdoppelt.

Nicht nachvollziehbar ist außerdem die Aussage des Bundesrechnungshofes über eine angebliche Erhöhung der Fallkosten, da sich weder der BEMA noch die Punktwerte seit 2008 nennenswert erhöht haben. Eine Steigerung kann also nur durch die allgemeine Preisanpassung im Rahmen der Punktwerterhöhung erklärt werden, die jedoch nur zwischen 17% und 23% liegt. Weiterhin bestehen für die kieferorthopädische Versorgung klare Vorgaben durch die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, die mit wissenschaftlicher Expertise erstellt wurden.“

Quelle: KZV Hamburg

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