Branchenmeldungen 03.03.2026
Landarztquote an Uni Jena ab Herbst – Bewerbungsbeginn
Im Medizin- und Zahnmedizinstudium an der Friedrich-Schiller-Universität Jena wird im kommenden Herbst eine Landarztquote eingeführt. Sechs Prozent der Studienplätze in den beiden Fächern werden für Bewerber reserviert, die sich vorab verpflichten, nach ihrem Studium mindestens zehn Jahre in Thüringer Regionen mit Ärztemangel zu arbeiten, wie das Gesundheitsministerium mitteilte. Ihnen werde damit ermöglicht, ein Studium auch ohne Erreichen des Numerus Clausus (NC) in den normalerweise zulassungsbeschränkten Fächern aufzunehmen. Reserviert werden 17 Humanmedizin- und vier Zahnmedizin-Studienplätze.
Online-Bewerbung über Karriereportal
Bewerbungen für die Vorabquoten-Studienplätze sind ab sofort bis zum 31. März möglich. Sie können online über das Thüringer Karriere- und Bewerbungsportal eingereicht werden. Das Auswahlverfahren soll bis Mitte Juli abgeschlossen sein, damit die ersten Studierenden über die Vorabquoten zum Wintersemester 2026/2027 beginnen können. In dem Auswahlverfahren, für das das Landesverwaltungsamt zuständig ist, sollen etwa die Ergebnisse eines fachlichen Eignungstests, bereits absolvierte Ausbildungen in einem Gesundheitsberuf oder Freiwilligendienste sowie die Ergebnisse von Auswahlgesprächen berücksichtigt werden.
Landtagsbeschluss zu Quotenregelung
Die Einführung der Vorabquote war im Sommer 2024 mit dem sogenannten Haus- und Zahnärztesicherstellungsgesetz vom Landtag beschlossen worden. Das Land will damit einem drohendem Ärztemangel in verschiedenen ländlichen Regionen entgegenwirken. Von Unterversorgung betroffene oder bedrohte Gebiete werden vom zuständigen Landesausschuss der Ärzte beziehungsweise Zahnärzte und gesetzlichen Krankenkassen festgelegt – für das Jahr der jeweils möglichen Tätigkeitsaufnahme.
In Thüringen werden nach Daten der Kassenärztlichen Vereinigung derzeit allein 100 Hausärzte für die Niederlassung in Praxen gesucht. In den vergangenen Jahren hatte sich auch die frühere Überversorgung bei Zahnärzten in einen Mangel in bestimmten Regionen gewandelt. Die nun startende Vorabquote dürfte eher langfristig gegen Ärztemangel wirken, Medizinstudium und Facharztausbildung dauern viele Jahre.
Hoffen auf Verwurzelung
Die Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung, Annette Rommel, hofft darauf, dass sich besonders junge Leute mit einer starken Bindung an Thüringen bewerben. „Denn unsere Erfahrung zeigt: Wer hier verwurzelt ist, bleibt häufig und gestaltet die medizinische Versorgung langfristig mit.“ Die Kassenzahnärztliche Vereinigung verwies darauf, dass Thüringen das erste Bundesland sei, das mit einer solchen Regelung auf die drohende Verschlechterung der Versorgung im zahnärztlichen Bereich reagiert habe.
An der Medizinischen Fakultät Jena beginnen derzeit jährlich 286 junge Leute ein Studium der Humanmedizin und 57 ein Studium der Zahnmedizin.
Quelle: dpa
Medizin und Zahnmedizin studieren ohne Numerus clausus
Bewerbungsphase über „Landarztquote“ für das Wintersemester 2026/2027 gestartet
Erstmalig setzt Thüringen in diesem Jahr das sogenannte Haus- und Zahnärztesicherstellungsgesetz (ThürHaZaSiG) um. Damit wird es Bewerberinnen und Bewerbern für das Medizinstudium und das Zahnmedizinstudium an der Friedrich-Schiller-Universität Jena ermöglicht, abseits des Numerus clausus über eine jeweilige Vorabquote für das Hochschulstudium zugelassen zu werden. Im Gegenzug verpflichten sich die Studierenden, nach ihrem Studium und der fachärztlichen Weiterbildung bzw. dem Absolvieren der zahnärztlichen Vorbereitungszeit für die Dauer von mindestens zehn Jahren eine hausärztliche, zahnärztliche oder kieferorthopädische Tätigkeit in einem Thüringer Bedarfsgebiet* auszuüben.
Dazu erklärt die Thüringer Gesundheitsministerin Katharina Schenk: „Endlich wird das Gesetz Wirklichkeit! Mit der Entscheidung, sich zu bewerben und über die Quote zu studieren, leisten junge Menschen schon jetzt einen unschätzbar wichtigen Beitrag für die Thüringer Gesundheitsversorgung in der Zukunft. Schließlich wollen wir alle darauf vertrauen können, auch in einigen Jahren noch im Fall der Fälle gut versorgt zu sein.“
Dr. Annette Rommel, Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen, ergänzt: „Dass die Landarztquote nun startet, freut mich sehr. Wer sich dafür entscheidet, trifft nicht nur eine bewusste berufliche Wahl, sondern legt früh den Grundstein für eine erfüllende ärztliche Tätigkeit mit engem Kontakt zu den Menschen vor Ort. Ich wünsche mir, dass besonders junge Menschen mit einer starken Bindung an Thüringen diese Chance ergreifen – denn unsere Erfahrung zeigt: Wer hier verwurzelt ist, bleibt häufig und gestaltet die medizinische Versorgung langfristig mit.“
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZVT), Dr. Knut Karst, erläutert: „Die Thüringer Zahnärzteschaft fordert seit Jahren eine Vorabquote für Studierende, die sich auch für eine anschließende zahnärztliche Tätigkeit im Freistaat verpflichten. Das Thüringer Haus- und Zahnärztesicherstellungsgesetz kann ein entscheidender Baustein für den Erhalt einer flächendeckenden und wohnortnahen Versorgung in Thüringen werden. Unser Freistaat war das erste Bundesland, welches 2024 mit einem Gesetz auf die drohende Verschlechterung der Versorgung im zahnärztlichen Bereich reagierte. Insofern begrüßt die Kassenzahnärztliche Vereinigung Thüringen den Start des Bewerbungsverfahrens zum 1. März und den Studienstart zum Wintersemester 2026/27. Im Rahmen der Daseinsvorsorge ist für unsere Bevölkerung der Zugang zur zahnmedizinischen Versorgung ein wichtiges Gut, das mit der gebundenen Ausbildung von jungen Zahnmedizinerinnen und Zahnmedizinern gesichert werden kann.“
Bewerbungen ab sofort möglich
In der Zeit vom 1. bis 31. März 2026 können sich Interessierte über das Karriere- und Bewerbungsportal des Freistaates Thüringen anmelden und um einen der insgesamt 17 vorreservierten Studienplätze der Humanmedizin bewerben (von insgesamt 286 Plätzen). Für das Studium der Zahnmedizin stehen vier Studienplätze (von insgesamt 57) über die Vorabquote zur Verfügung.
Nach Abschluss der Bewerbungsphase startet ein zweistufiges Auswahlverfahren, welches durch das Thüringer Landesverwaltungsamt umgesetzt wird.
Zunächst erfolgt ein Ranking anhand der von den Bewerberinnen und Bewerbern eingereichten Bewerbungsunterlagen. Berücksichtigt werden dafür die Ergebnisse eines strukturierten fachspezifischen Studieneignungstests, erfolgreich abgeschlossene Ausbildungen in einem Gesundheitsberuf, Tätigkeiten nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz oder dem Jugendfreiwilligendienstgesetz sowie ehrenamtliche Tätigkeiten.
In der zweiten Stufe werden standardisierte Auswahlgespräche zur Bewertung von Kernkompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften durchgeführt. Zu den Auswahlgesprächen werden planmäßig doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber eingeladen, wie Studienplätze im Rahmen der jeweiligen Vorabquote zu besetzen sind. Die Endauswahl erfolgt abschließend anhand einer Rangliste, in welche die Rankings der ersten und zweiten Stufe jeweils mit einer Gewichtung von 50 Prozent einfließen.
Die Auswahlverfahren sollen bis Mitte Juli abgeschlossen sein, damit die ersten Studentinnen und Studenten über die Vorabquoten zum Wintersemester 2026/2027 beginnen können.
„Um unser Ziel vom 20-Minuten-Land auch zukünftig zu sichern, müssen wir alle Hebel in Bewegung setzen. Dabei geht es nicht um schnelle Leuchtturmprojekte, sondern um Modelle, die verlässlich funktionieren. Genau so ist die sogenannte ‚Landarztquote‘ zu verstehen: Als verlässliche Investition in die Zukunft. Denn die Auswirkungen werden in einigen Jahren erst mit Tätigwerden der späteren Ärzte und Zahnärzte spürbar. Besonders unterversorgte Regionen werden davon profitieren“, so Schenk.
Bewerbungen sind nach vorheriger Anmeldung** auf dem Karriere- und Bewerbungsportal des Freistaates Thüringen einzureichen unter: https://karriere.thueringen.de/
* Bedarfsgebiete sind Gebiete, in denen der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen bzw. der Landesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen das Vorliegen von Unterversorgung, drohender Unterversorgung oder lokalem Versorgungsbedarf festgestellt hat. Es gelten die bestehenden Beschlüsse zum Zeitpunkt der jeweils möglichen Tätigkeitsaufnahme.
**Registrierung erforderlich
Quelle: Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie