Branchenmeldungen 22.05.2014

Medizin-Studium ohne NC: Steigende Chancen in der Studienplatzklage

Medizin-Studium ohne NC: Steigende Chancen in der Studienplatzklage

Foto: © Roobcio - Shutterstock.com

Rechtsanwalt Naumann zu Grünberg hat gute Nachrichten für Abiturienten, die Medizin, Zahnmedizin und Tiermedizin in Deutschland studieren möchten: Bei einer frühzeitig und gut geplanten Studienplatzklage spielen Abiturnote und Wartezeit grundsätzlich keine Rolle.

Und die Chancen in der Studienplatzklage werden voraussichtlich spürbar ansteigen: „Immer mehr deutsche Abiturienten beginnen ihr Medizinstudium in Osteuropa, so dass die Zahl der Studienplatzkläger in Deutschland sinkt“, sagt Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg, der über 10.000 solcher Verfahren deutschlandweit betreut hat. Um die Chancen in der Studienplatzklage optimal zu nutzen, rät er jedoch zu frühzeitiger Planung: Bei der Studienplatzklage wird nicht erst gegen den Ablehnungsbescheid geklagt. Teilweise wird schon gleichzeitig mit der regulären Bewerbung den Hochschulen nachgewiesen, dass sie noch freie Studienplätze haben. Diese Studienplätze müssen dann exklusiv an erfolgreiche Studienplatzkläger vergeben werden.

Bis 31. Mai müssen sich Alt-Abiturienten wieder bei der Hochschulstart bewerben. Wer bis dahin seine Studienplatzklage für das Wintersemester 2014/15 strategisch geplant hat, nutzt seine Klagechancen optimal. 

Kostenfreie Info-Blätter und weitere Informationen zu Chancen, Kosten und Dauer einer Studienplatzklage sind auf der Internet-Seite www.uni-recht.de abrufbar.

Quelle: Studienplatzklage Naumann zu Grünberg RA-GmbH, ots 

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