Branchenmeldungen 04.06.2014
Mitgliederversammlung des BDO-Landesverbandes Mitteldeutschland
Am 25. Januar 2014 trafen sich über 20 Fachzahnärzte für Oralchirurgie aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zu ihrer einmal im Jahr stattfindenden Landesversammlung im Zahnärztehaus in Dresden.
Einer guten Tradition folgend fand zu Beginn der Veranstaltung ein Weiterbildungsvortrag statt. Herr Kollege Dr. Thomas Schüssler referierte mehr als eine Stunde über Fragen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung in der oralchirurgischen Praxis. Als Mitglied des erweiterten Beratungskreises der KZV ist Kollege Schüssler für das Prüfwesen in Sachsen zuständig. Am Anfang seiner Ausführungen gewannen die Zuhörer einen Einblick in die Struktur des Prüfwesens und die verschiedenen Arten der Wirtschaftlichkeitsprüfung. In jedem Quartal werden zwei Prozent aller Praxen einer Zufälligkeitsprüfung unterzogen. Die Auswertung erfolgt unter Einbeziehung der Stellungnahme der Praxis oder nach Aktenlage. Im Ergebnis kann es unter Umständen zur sachlich-rechnerischen Berichtigung beziehungsweise zum Regress kommen. Besonders interessant für die oralchirurgischen Praxen ist die Auffälligkeitsprüfung. Durch unser spezielles Profil sind die Fallwerte und die Häufigkeit der Leistungspositionsnummern 52 bis 60 erhöht, sodass ein Vergleich mit der allgemeinen Zahnarztstatistik nicht sachgerecht ist. Die Statistik greift aber bei all den Leistungen, die von allen Zahnärzten erbracht werden. Ist durch die KZV einmal der Antrag auf Einleitung eines Prüfverfahrens gestellt, sollte die betroffene Praxis die eigene Statistik bei der KZV anfordern und eine ausführliche Stellungnahme abgeben, in der Aussagen zu allgemeinen Fakten, wie Praxislage, Sprechzeiten, Personal, Umfang der Leistungen KBR, PA, ZE und Überweisungsfälle getroffen werden sollten. Es wird empfohlen, dabei insbesondere auf Positionen einzugehen, bei denen Überschreitungen bestehen. Beispielfälle sind nachvollziehbar darzustellen.
Ist nach allen Bemühungen nun doch ein Regressbescheid ergangen, ist es zunächst sinnvoll, Kontakt mit der Beratungsstelle der KZV Sachsen, und nicht mit dem Rechtsanwalt, aufzunehmen. Unter Vermittlung eines kollegialen Gespräches durch diese sollte dann ein Widerspruch formuliert werden, über den im Beschwerdeausschuss beschieden wird. Die wichtigste Botschaft des Referenten für unsere Praxen war, dass Leistungen, die erbracht werden, auch zur Abrechnung kommen müssen, ohne Rücksicht auf irgendeine Statistik. Ist die Erbringung dieser Leistungen auffällig und führt dies zum Regress, ist in jedem Fall, auch bei kleinen Summen, ein gut begründeter Widerspruch einzulegen. In der anschließenden Diskussion wurden die unterschiedlichen Standpunkte von Referent und Auditorium ausgetauscht, wobei durchaus gegenseitiges Verständnis geäußert wurde. Die darauffolgende Pause, mit kleinem Imbiss, wurde von vielen Teilnehmern zu kollegialem Gespräch genutzt.
Im zweiten Teil der Veranstaltung äußerte Herr Prof. Dr. med. dent. Hans-Ludwig Graf in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Prüfungskommission seine Gedanken zur Novellierung der Weiterbildungsordnung in Sachsen, die sich weitestgehend an der Musterweiterbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer orientieren wird. Der Grund für die Neugestaltung ist die fehlende Europatauglichkeit der jetzigen Satzung. Es gab eine intensive Diskussion über Ausbildungszeiten, Curricula, ermächtigte Einrichtungen etc. Einig war man sich darüber, dass im Sinne der Qualitätssicherung ein klinisches Jahr obligat ist und dass klinische Inhalte nicht in theoretischen Veranstaltungen vermittelbar sind. Im dritten und letzten Teil der Veranstaltung informierte Herr Kollege Seifert die Mitglieder über Aktivitäten des Bundesvorstandes sowie über Neuigkeiten aus der erweiterten Vorstandssitzung in München, der Mitgliedsversammlung in Berlin und den letzten Sitzungen der KZV Sachsen. Nach vier Stundenden intensiver Beratungen und Diskussionen endete die Veranstaltung.
Links: Dr. Thomas Schüssler, Mitte: Dr. med. Wolfgang Seifert, Rechts: Prof. Dr. Hans-Ludwig Graf.
Dr. med. Wolfgang Seifert
Vorsitzender des BDO-Landesverbandes Mitteldeutschland
dr.seifert-praxis@online.de